Wasserschutzberatung 2022 - Verlängerungsoption bis 2025

Trink- und Abwasserverband(TAV) "Bourtanger Moor"

Der Auftrag umfasst die Erbringung der Wasserschutzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Geeste-Varloh, Haren-Düne, Haselünne-Stadtwald und Meppen-Kossentannen für einen Zeitraum ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 sowie Verlängerungsoption bis 31.12.2025 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-30 Auftragsbekanntmachung
2022-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Erbringung der Wasserschutzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Geeste-Varloh, Haren-Düne, Haselünne-Stadtwald und Meppen-Kossentannen für einen Zeitraum ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 sowie Verlängerungsoption bis 31.12.2025 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Trink- und Abwasserverband(TAV) "Bourtanger Moor"
Postanschrift: Schwefinger Str. 18
Postleitzahl: 49744
Postort: Geeste
Kontakt
Internetadresse: http://www.tavbm.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@tavbm.de 📧
Telefon: +49 5931/9300-30 📞
Fax: +49 5931/9300-73 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E28676379 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 193-503832
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Die Anwesenheit von Bietern oder ihren Bevollmächtigten bei der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Niedersächsichen Wasserentnahmegebühr gefördert und voll finanziert. Die Vorgaben des dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küsten- und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zur Verlängerung des Auftrags bis zum 31.12.2025 zu.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Trinkwassergewinnungsgebiete Geeste-Varloh, Haren-Düren, Haselünne-Stadtwald und Meppen-Kossentannen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB;
2) Eigenerklärung zum Eintrag in das Handelsregister.
3) Eigenerklärung zur Mitgleidschaft in einer Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation;
6) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Eigenerklärung über die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte;
8) Eigenerklärung über in den vergangenen fünf Kalenderjahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen
Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den vergangenen fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern oder ihren Bevollmächtigten bei der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle des TAV "Bourtanger Moor"
Internetadresse: www.tavbm.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E28676379 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2077 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen.
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Der Autraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41311553308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 193-503832 (2021-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 90 227 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 005-010052
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 193-503832
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Autraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zur Verlängerung des Auftrages bis zum 31.12.2025 zu.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-29 📅
Name: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich 3, Fachbereich 3.12
Postanschrift: Mars-La-Tour-Straße 1-13
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 256121
Land: Deutschland 🇩🇪
Weser-Ems 🏙️
Internetadresse: www.lwk-niedersachsen.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 90 227 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen.
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Quelle: OJS 2022/S 005-010052 (2022-01-03)