Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird 2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird 3. unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume“ berücksichtigt.
Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und „Planung Gebäude und Innenräume“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“
— Inbetriebnahme vor dem 1.1.2017 – 1 Punkt,
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2017 bis 31.12.2017 – 2 Punkte,
— Inbetriebnahme ab 1.1.2018 – 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— Unter 7 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— 7 EUR bis 8 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— über EUR 8 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Wohnungsbau – 1 Punkt,
— Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z. B. Studentenwohnheim) – 2 Punkte,
— Wohnungsbau/Wohnheim mit Obdachlosenunterbringung – 3 Punkte.
Kriterium „Leistungskapazität/Geschwindigkeit“:
— Schlüsselfertige Erstellung Wohngebäude mit mindestens 2 000 m innerhalb von 12 Monaten – 1 Punkt,
— Schlüsselfertige Erstellung Wohngebäude mit mindestens 2 000 m innerhalb von 10 Monaten – 3 Punkte,
— Schlüsselfertige Erstellung Wohngebäude mit mindestens 2 000 m innerhalb von 8 Monaten – 5 Punkte.
Kriterium „Serielle Bauweise“:
— sonstige Gebäude – 1 Punkt,
— Wohngebäude – 3 Punkte.
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Unter 6 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— 6 EUR bis 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— über 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Wohnungsbau – 1 Punkt,
— Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z.B. Studentenwohnheim) – 2 Punkte,
— Wohnungsbau/Wohnheim mit Obdachlosenunterbringung – 3 Punkte.
Kriterium „KfW-Standard“:
— KfW 55 – 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.