Zusätzliche Informationen
a) Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit im Rahmen einer verifizierenden Teststellung
Der Bieter hat bis spätestens 4 Monate nach Aufforderung für die Abgabe der Angebote erfolgreich eine Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (verifizierende Teststellung) für die von ihm angebotene technische Lösung durch eine notifizierte Stelle im Sinne von Art. 39 Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder eine anerkannte Prüfstelle im Sinne von Art. 23 BayBO auf Basis einer nachfolgend näher beschriebenen Versuchsanordnung ("modifizierte EOTA-Wand") vollständig durchführen zu lassen. Die notifizierten Stellen sind in der NANDO Datenbank der EU-Kommission benannt:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&sort=country&dir_id=33.
Die Bewertung und Überprüfung kann auch durch Zweigstellen oder Unterauftragnehmer von notifizierten Stellen erfolgen sowie unter Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle erfolgen, vgl. Art. 45, 46 Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Zum Zwecke der Bewertung und Überprüfung ist vom Bieter eine Prüfwand ("modifizierte EOTA-Wand") in Anlehnung an die Vorgaben des European Assessment Document - EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSU-LATION COMPOSITE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS" zu erstellen.
Der Aufbau der modifzierten EOTA-Wand hat nach Maßgabe der Planunterlagen ("B01-D-450_KH_EN_XX_A_AF_DE_351_00_F_WDVS _Versuchswand.pdf") zu erfolgen.
Mittels der Teststellung muss die Dauerhaftigkeit nach zwei Prüfzyklen für eine Mindestnutzungsdauer von 50 Jahren bestätigt werden und dies vor allem auf die Dauerhaftigkeit der keramischen Beläge unter der Besonderheit der Ausführung "über Kopf".
Folgendes Prüfprogramm und -ergebnis ist durchzuführen und nachzuweisen:
- Visuelle Prüfung nach 1. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Visuelle Prüfung nach 2. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Haftzugversuche an der Prüfwand, Feuchteermittlung Dämmstoff
- Zerstörende Bewertung nach 2 Prüfzyklen für folgende Parameter: Haftzugwert am Dämmstoff, Haftzugwert am Unterputz, Haftzugwert am Verlegemörtel, Haftzugwert an der Keramik und Querzugfestigkeit der aus der Prüfwand entnommenen Probe
An der Prüfwand sind vor diesem Hintergrund mindestens die Prüfungen und Bewertungen gemäß Ziff. 2.2.6 (Water-tightness of ETICS: Hygrothermal beha-viour), 2.2.7 (Water-tightness of ETICS: Freeze-thaw-behaviour), 2.2.8 (Impact resistance), 2.2.11.1 (Bond strength) und 2.2.20.1 (Bond strength after aging) gem. EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSULATION COMPOSI-TE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS durchzuführen.
Mindestanforderung an das von der notifizierten Stelle bzw. anerkannten Prüf-stelle zu bestätigende Testergebnis ist die (sinngemäße) Aussage auf Basis des vorstehenden Prüfprogramms über 2 Zyklen: "Hält zwei Prüfzyklen = 50 Jahre"
Wird diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt die Teststellung als nicht be-standen, und das Angebot wird ausgeschlossen.
c) Erstellung einer Testfläche (projektbezogene Musterwand) (verifizierende Teststellung)
Der Bieter hat bis spätestens 12 Wochen nach gesonderter Aufforderung (er-folgt nach Angebotsabgabe) eine Testfläche (projektbezogene Musterwand) für den vertragsgegenständlichen Fassadenaufbau am Klinikum Harlaching zu er-stellen. Der Auftraggeber stellt die Betonwände für die Testflächen zur Verfügung. Die Details werden mit den Bietern abgestimmt.
Der Aufbau der Testfläche hat unter Berücksichtigung der Anforderungen der Vergabeunterlagen zu erfolgen, insbesondere der nach den Plänen gemäß Planliste "20210623_KH_EN_Planliste 3.160_VN_KH.ENB1.1111.001_Teststelle".
Die Testfläche verbleibt beim Auftraggeber und wird von ihm bis nach Beendigung des Vergabeverfahrens, bezüglich des bezuschlagten Bieters zum Ablauf der Gewährleistungsfristen verwahrt.
Sie dient zum einen als verifizierende Teststellung im Rahmen der Angebotswertung. Werden die beschriebenen oder sich aus anwendbaren technischen Bestimmungen ergebenden Anforderungen an die projektbezogene Muster-wand nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Angebots (ohne Nachbesserungsmöglichkeit).
Geprüft werden insbesondere:
- Fugenbild Keramik/Überbindemaß
- Schichtdicke Armierungsschicht
- Verklebungsqualität Platte/Wand (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
- Dämmplattenverlegung/Fugenbild (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
Zum anderen gilt im Zuschlagsfall die Ausführung auf der Testfläche als vereinbarte Beschaffenheit der Leistung, soweit diese Ausführung nicht hinter der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Beschaffenheit, den gesetzlichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt.