Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 133 000 EUR: 1 Punkt
133 000 – 266 000 EUR: 2 Punkte
> 266 000 – 400 000 EUR: 3 Punkte
> 400 000 EUR: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 3 Punkte
Planung gemäß EnEV oder vergleichbar: 1 Punkt
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 4: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 9: 0,5 Punkte.
3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 3 000 m: 1 Punkt
> 3 000 m – 6 000 m: 2 Punkte
> 6 000 m – 9 000 m: 3 Punkte
Mehr als 9 000 m: 4 Punkte
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
1-2 Mitarbeiter: 1 Punkt
3-4 Mitarbeiter: 2 Punkte
5-6 Mitarbeiter: 3 Punkte
Mehr als 6 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2 Durchschnittlich jährliche Beschäftigte in den letzten 3 Jahren für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI
Anlagengruppe 1 - 3 und 8 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung)
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2 Mitarbeiter: 2 Punkte
3 Mitarbeiter: 3 Punkte
Mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.