Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 414-12.1.-2022/1WEB
Kurze Beschreibung:
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: WEB_NrLos_NameFirma
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: WEB_NrLos_NameFirma
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Bezeichnung des Loses: Kasachstan
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Zielland: Kasachstan
Branchenschwerpunkt/Ziel: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Möglicher Veranstaltungsort: digital
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Bangladesch
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Webinar zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen in den Bereichen (Ab-)Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Umwelttechnologien
Zielland: Bangladesch
Branchenschwerpunkt/Ziel: Wasserwirtschaft / Abfallwirtschaft und Umwelttechnologie (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Termin: 2022
Bezeichnung des Loses: Paraguay, Uruguay
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Webinar zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Abfallwirtschaft, Wasserversorgung und Abwassertechnologien
Bezeichnung des Loses: Saudi-Arabien
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Webinar für Dienstleister und Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Freizeitwirtschaft und Freizeitinfrastruktur
Zielland: Saudi-Arabien
Branchenschwerpunkt/Ziel: Freizeitwirtschaft
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: WEB_NrLos_NameFirma
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 148-394417 (2021-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 50 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge