Die zu liefernden Weichen sind zum Einbau im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn (NE-Bahn) bestimmt. Sie werden mit Achslasten bis 25 to und Verkehrsleistungen bis zu 80.000 Lasttonnen/Tag bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h beansprucht. Die Weichen sind gemäß Regel-Weichen für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Regelweichen NE) sowie der Oberbau-Richtlinie für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Obri- NE), Anhang zu den Oberbau-Richtlinien (AzObri) 24 und 25 als Regelweichen-NE, sowie DB-Regelweichen und der Detailbeschreibung im LV-Teil A zu liefern. Hierbei nicht definierte Bauteilanordnungen und -bezeichnungen, Werkstoffe und Oberflächengüten sind in Absprache mit der Hafenbahn festzulegen; sie müssen den o.g. Beanspruchungen und dem Stand der Technik entsprechen. Es sind Schienen und Stahlhalbzeuge (für Weichengroßteile) aus der Herstellung eines Stahlwerkes mit Qualitätsüberwachung nach DIN ISO 9000 ff zu verwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2021-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weichen
Referenznummer: RI-0788-21-O-EU
Kurze Beschreibung:
Die zu liefernden Weichen sind zum Einbau im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn (NE-Bahn)
bestimmt. Sie werden mit Achslasten bis 25 to und Verkehrsleistungen bis zu
80.000 Lasttonnen/Tag bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h beansprucht.
Die Weichen sind gemäß Regel-Weichen für nichtbundeseigene Eisenbahnen
(Regelweichen NE) sowie der Oberbau-Richtlinie für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Obri-
NE), Anhang zu den Oberbau-Richtlinien (AzObri) 24 und 25 als Regelweichen-NE, sowie
DB-Regelweichen und der Detailbeschreibung im LV-Teil A zu liefern. Hierbei nicht definierte
Bauteilanordnungen und -bezeichnungen, Werkstoffe und Oberflächengüten sind in
Absprache mit der Hafenbahn festzulegen; sie müssen den o.g. Beanspruchungen und dem
Stand der Technik entsprechen. Es sind Schienen und Stahlhalbzeuge (für
Weichengroßteile) aus der Herstellung eines Stahlwerkes mit Qualitätsüberwachung nach
DIN ISO 9000 ff zu verwenden.
Die zu liefernden Weichen sind zum Einbau im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn (NE-Bahn)
bestimmt. Sie werden mit Achslasten bis 25 to und Verkehrsleistungen bis zu
80.000 Lasttonnen/Tag bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h beansprucht.
Die Weichen sind gemäß Regel-Weichen für nichtbundeseigene Eisenbahnen
(Regelweichen NE) sowie der Oberbau-Richtlinie für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Obri-
NE), Anhang zu den Oberbau-Richtlinien (AzObri) 24 und 25 als Regelweichen-NE, sowie
DB-Regelweichen und der Detailbeschreibung im LV-Teil A zu liefern. Hierbei nicht definierte
Bauteilanordnungen und -bezeichnungen, Werkstoffe und Oberflächengüten sind in
Absprache mit der Hafenbahn festzulegen; sie müssen den o.g. Beanspruchungen und dem
Stand der Technik entsprechen. Es sind Schienen und Stahlhalbzeuge (für
Weichengroßteile) aus der Herstellung eines Stahlwerkes mit Qualitätsüberwachung nach
DIN ISO 9000 ff zu verwenden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Weichen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Weichenherzstücke📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-22 📅
Datum des Beginns: 2022-05-16 📅
Datum des Endes: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 226-596020
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu liefernden Weichen sind zum Einbau im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn (NE-Bahn)
bestimmt. Sie werden mit Achslasten bis 25 to und Verkehrsleistungen bis zu
80.000 Lasttonnen/Tag bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h beansprucht.
Die Weichen sind gemäß Regel-Weichen für nichtbundeseigene Eisenbahnen
(Regelweichen NE) sowie der Oberbau-Richtlinie für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Obri-
NE), Anhang zu den Oberbau-Richtlinien (AzObri) 24 und 25 als Regelweichen-NE, sowie
DB-Regelweichen und der Detailbeschreibung im LV-Teil A zu liefern. Hierbei nicht definierte
Bauteilanordnungen und -bezeichnungen, Werkstoffe und Oberflächengüten sind in
Absprache mit der Hafenbahn festzulegen; sie müssen den o.g. Beanspruchungen und dem
Stand der Technik entsprechen. Es sind Schienen und Stahlhalbzeuge (für
Weichengroßteile) aus der Herstellung eines Stahlwerkes mit Qualitätsüberwachung nach
DIN ISO 9000 ff zu verwenden.
Lieferung von Weichen
- 2 Stk. EW 54-300-1:9 Fz (B) links
- 1 Stk. EW 54-300-1:9 Fz (B) rechts
- 1 Stk. DKW 54-190-1:7/1:9 Fz (K)
- 2 Stk. EW 54-190-1:7 Fz (K) links
- 1 Stk. EW 54-190-1:7 Fz (B) links
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Erklärung zur Tariftreue
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
2.) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
2.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
3.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
4.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
5.) Anlage 5: vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anlage 5 mit bestätigten Lieferterminen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1, Ausschreibungsstelle
20457 Hamburg
Deutschland (DE)
Zusätzliche Informationen: Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Bauprogramm Hafenbahn 2021; Vergabenummer RI-0788-21-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind ab dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind ab dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Postleitzahl: 20457
Quelle: OJS 2021/S 226-596020 (2021-11-17)
Ergänzende Angaben (2021-12-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben