Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Der FEP trifft ab dem Jahr 2026 fachplanerische Festlegungen für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie ggf. das Küstenmeer.
Dazu ist eine detaillierte Kenntnis über die derzeitige und zu erwartende technische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen sowie der Netzanbindungssysteme erforderlich. Es ist für robuste Festlegungen des FEP daher unabdingbar, diesen technischen Entwicklungsprozess fortwährend zu beobachten.
Um den skizzierten Anforderungen im Rahmen der kommenden Fortschreibungen des FEP gerecht zu werden, ist zum einen eine möglichst genaue Kenntnis über mögliche technologische Entwicklungspfade erforderlich. Hierbei wird das Gutachten Hilfestellung leisten. Darüber hinaus müssen bei einer Abwägung verschiedener Optionen betriebs- und volkswirtschaftliche Effekte mit betrachtet werden, um den Anforderungen an die Effizienz der Planungen gerecht zu werden. Für diese Betrachtungen sind teils umfangreiche Analysen unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung erforderlich.
Der Gutachter muss in Absprache mit dem Auftraggeber auch zur Ad-Hoc-Beratung zur Verfügung stehen. Spezifische Fragestellungen, welche sich im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes ergeben, sind hierbei kurzfristig durch den Gutachter in Form von Fachbeiträgen zu bearbeiten. Darüber hinaus steht der Gutachter für die Organisation und fachliche Begleitung von Fachworkshops zur spezifischen Themen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/1104
Kurze Beschreibung:
“Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans...”
Kurze Beschreibung
Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Der FEP trifft ab dem Jahr 2026 fachplanerische Festlegungen für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie ggf. das Küstenmeer.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union