In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von 2 (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für 2 aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen. In folgenden hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die Plakate je nach Buchung der Werbeflächen sichtbar sein: Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis. Kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2021-V-0048
Kurze Beschreibung:
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von 2 (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für 2 aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In folgenden hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die Plakate je nach Buchung der Werbeflächen sichtbar sein:
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis.
Kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden.
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von 2 (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für 2 aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In folgenden hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die Plakate je nach Buchung der Werbeflächen sichtbar sein:
Kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-05 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 087-225390
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von 2 (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für 2 aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von 2 (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für 2 aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In folgenden hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die Plakate je nach Buchung der Werbeflächen sichtbar sein:
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich am 1.7.2021) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2022, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um 12 Monate bis längstens 31.12.2023, sofern der Vertrag vom Auftraggeber bis zum Stichtag am 15.11. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Der Vertrag endet am 31.12.2023 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich am 1.7.2021) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2022, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um 12 Monate bis längstens 31.12.2023, sofern der Vertrag vom Auftraggeber bis zum Stichtag am 15.11. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Der Vertrag endet am 31.12.2023 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und nachfolgende Erklärungen abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und nachfolgende Erklärungen abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
b) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
d) Erklärung des Bieters, dass der Bieter nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ i. d. F. vom 12. Dezember 2017 (StAnz. vom 1. Januar 2018, S.15 ff) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist (vgl. Dok-Nr. 11: Erklärung Vergabesperre, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
d) Erklärung des Bieters, dass der Bieter nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ i. d. F. vom 12. Dezember 2017 (StAnz. vom 1. Januar 2018, S.15 ff) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist (vgl. Dok-Nr. 11: Erklärung Vergabesperre, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
e) Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) über die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen und gesetzlichem Mindestlohn (vgl. Dok-Nr. 12, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften (Bietergemeinschaftserklärung, VHB-Formular 234, Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung) sind die geforderten Erklärungen -soweit einschlägig- grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3 bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nachunternehmen weist der Auftraggeber auf §§ 36, 47 VgV hin. Für die Darstellung der Nachunternehmertätigkeit können die VHB-Formblätter 235 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Dok-Nr.: 06) und 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Dok-Nr.: 07) bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften (Bietergemeinschaftserklärung, VHB-Formular 234, Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung) sind die geforderten Erklärungen -soweit einschlägig- grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3 bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nachunternehmen weist der Auftraggeber auf §§ 36, 47 VgV hin. Für die Darstellung der Nachunternehmertätigkeit können die VHB-Formblätter 235 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Dok-Nr.: 06) und 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Dok-Nr.: 07) bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters führen kann. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und er sich auch im Übrigen gesetzestreu verhalten hat; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters führen kann. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und er sich auch im Übrigen gesetzestreu verhalten hat; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte füllen Sie sorgfältig das bei dieser Bekanntmachung herunterladbare Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) vollständig aus. Erforderliche Erklärungen (vgl. Angebotsblatt, Dok-Nr. 04):
Mindeststandards:
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
Ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, vollumfänglich und soweit diese Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
c) Nachweis einer Berufs- oder oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer landes-/regionsüblichen Deckungssumme für Personenschäden sowie
Sonstige Schäden. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit
Der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
d) Eigenerklärung: Jährlicher Mindestumsatz i. H. v. mindestens 5 400 000 EUR liegt vor.
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens 3 aussagefähigen Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem hier zu vergebenden Auftrag, deren Durchführung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, zu belegen.
Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung „vergleichbar“, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen (Gewichtung: 100 %).
Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung „vergleichbar“, wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen (Gewichtung: 100 %).
Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Zudem sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum und der Name des Auftraggebers zu nennen (vgl. auch Dok-Nr. 04:Angebotsblatt).
Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Zudem sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum und der Name des Auftraggebers zu nennen (vgl. auch Dok-Nr. 04:Angebotsblatt).
Durch die eingereichten Unterlagen und Referenzen soll folgende Anforderung nachgewiesen werden:
— Erfahrungen im Bereich Plakatierung/Belegung von 18/1 Großflächen und City Light Plakaten sowie Produktion der Plakate.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Dok-Nr. 01-18 unter Ziffer VI.3
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 087-225390 (2021-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von zwei (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für zwei aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In folgenden hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die Plakate je nach Buchung der Werbeflächen sichtbar sein:
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis.
Kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden.
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von zwei (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für zwei aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In folgenden hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen die Plakate je nach Buchung der Werbeflächen sichtbar sein:
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von zwei (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für zwei aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.
In Hessen ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf Abruf für die Zeitdauer von zwei (voraussichtlich aufeinanderfolgenden) Dekaden eine Plakatierung durchzuführen. Es ist beabsichtigt für eine variable Anzahl (bis 25) an Landkreisen/kreisfreien Städten für zwei aufeinander folgende Dekaden, jeweils ca. 85 City Lights und 272 Großflächen (18/1), zu buchen.