Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Bewerberspezifische Eignung: Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einschließlich Nachunternehmer (bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
b) Referenzspezifische Eignung: Angaben zu mit der Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft aus den unter II.1.4 benannten Planungsleistungen, insbesondere Angaben zur Art der Nutzung, Projektbestandteilen, Auftraggeber, zu öffentlichem Bauen, Projektdauer, Baukosten, bearbeiteten Leistungsphasen und Flächengrößen, spezifische Besonderheiten; weitere Einzelheiten siehe Mindeststandards.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
Es findet eine Gesamtbewertung der vorgelegten drei Referenzen nach den Kriterien wie folgt und für jede Referenz gesondert statt:
a) Ikonographische Raumwirkung (Innenraum oder Baukörper), bzw. besondere gestalterische Inszenierung
Bewertet wird der erkennbare Grad der Wirkung des Gebäudes oder des zentralen Innenraumes hinsichtlich des Wiedererkennungswertes, bzw. ikonographischen und hervorstechenden Gestaltung, z.B. im Sinne einer auffälligen oder neuartigen Verwendung von Materialien, Farben, Formen oder sonstige optische Besonderheiten. Dies kann auch den Umgang mit Einbauten oder räumlichen Interventionen betreffen.
- Einfach / durchschnittlich (Mindest) = 0 Punkte
- Hohe Wirkung = 40 Punkte
- besonders hohe Wirkung = 80 Punkte
b) Komplexität des Projektes
Bewertet wird der aussagekräftig dargelegte Grad der Komplexität des Referenzprojektes z.B. hinsichtlich bautechnischen Herausforderungen, Arten der Finanzierung, Besonderheiten in der Abwicklung oder Bau-weise, Anzahl der zu planenden Funktionen, Einbettung in einen größeren Projektkontext, Anzahl der Projektbeteiligten etc.
- Einfach / durchschnittlich (Mindest) = 0 Punkte
- anspruchsvoll = 40 Punkte
- besonders anspruchsvoll = 80 Punkte
Die Vergabestelle vergibt darüber hinaus auf Basis der benannten Referenzen Sonderpunkte für folgende Kriterien:
c) Nachweis (Darstellung Text und Bild) von besonderen Nachhaltigkeitsaspekten in der Objektplanung über das gesetzlich geforderte Maß hinaus: bezüglich Bauweise, Materialverwendung, Recyclingoptionen, Berücksichtigung von Schutzgütern, Begrünung / Betierung, Vermeidung von CO2-erzeugung o.ä.
Je Referenz = 40 Punkte
d) Nachweis der Sanierung/ Umbau eines Industriebaus
Je Referenz = 40 Punkte
e) Nachweis der Planung einer Versammlungsstätte für mind. 500 Personen
Je Referenz = 40 Punkte
f) Nachweis der Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber ODER Umganges mit Fördermitteln
Je Referenz = 40 Punkte
Es können bei 3 getrennt zu bewertenden Referenzen pro Referenz maximal 320 Punkte, daher maximal 960 Punkte insgesamt vergeben werden.
Die Auswahl erfolgt nach den obigen Angaben zur Bewertung. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV).