Werkvertrag über die Prüfung von Jahresrechnungen der KfW zu Förderprogrammen der Abteilung II für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt mit 4 Teillosen, Werkverträge mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WP) abzuschließen über die Prüfung von pro Teillos zwei Jahresrechnungen der KfW für die Durchführung / Abwicklung von insgesamt 5 Förderprogrammen für die Förderjahre 2021, 2022 sowie optional für die Prüfung von jeweils zwei weiteren Jahresrechnungen der KfW für die Förderjahre 2023 und 2024. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen der KfW sind anhand von Stichproben (vertiefte Stichproben, einfache Stichproben, Projektprüfungen) insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW für den Verwaltungsaufwand zur Durchführung der Programme durch vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Prüfung erfolgt dabei innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Die Vorlage der Jahresrechnungen erfolgt durch die KfW stets bis zum 31. März eines jeden Jahres.
Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 940.000 bis 990.000 € netto geschätzt.
Der unter II.1.5 angegebene Wert enstspricht dem Mittelwert dieser Spanne.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-27 Auftragsbekanntmachung
2021-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 17104/004-21#019
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt mit 4 Teillosen, Werkverträge mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WP) abzuschließen über die Prüfung von pro Teillos zwei Jahresrechnungen der KfW für die Durchführung / Abwicklung von insgesamt 5 Förderprogrammen für die Förderjahre 2021, 2022 sowie optional für die Prüfung von jeweils zwei weiteren Jahresrechnungen der KfW für die Förderjahre 2023 und 2024. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen der KfW sind anhand von Stichproben (vertiefte Stichproben, einfache Stichproben, Projektprüfungen) insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW für den Verwaltungsaufwand zur Durchführung der Programme durch vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Prüfung erfolgt dabei innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Die Vorlage der Jahresrechnungen erfolgt durch die KfW stets bis zum 31. März eines jeden Jahres. Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 940.000 bis 990.000 € netto geschätzt. Der unter II.1.5 angegebene Wert enstspricht dem Mittelwert dieser Spanne.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30-186157824 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415753 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415753 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 191-496071
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren, das über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt wird. Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitge-stellt. Hinweis: In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt mit 4 Teillosen, Werkverträge mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WP) abzuschließen über die Prüfung von pro Teillos zwei Jahresrechnungen der KfW für die Durchführung / Abwicklung von insgesamt 5 Förderprogrammen für die Förderjahre 2021, 2022 sowie optional für die Prüfung von jeweils zwei weiteren Jahresrechnungen der KfW für die Förderjahre 2023 und 2024. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen der KfW sind anhand von Stichproben (vertiefte Stichproben, einfache Stichproben, Projektprüfungen) insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW für den Verwaltungsaufwand zur Durchführung der Programme durch vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Prüfung erfolgt dabei innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Die Vorlage der Jahresrechnungen erfolgt durch die KfW stets bis zum 31. März eines jeden Jahres.
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Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 940.000 bis 990.000 € netto geschätzt.
Der unter II.1.5 angegebene Wert enstspricht dem Mittelwert dieser Spanne.
Geschätzter Gesamtwert: 965 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Teillos BEG
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft prüft die für das Teillos BEG relevanten KfW Jahresrechnungen, die stets bis zum 31. März eines jeden Jahres von der KfW vorgelegt werden, jeweils innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Dieser Prüfungszeitraum verlängert sich ggf., sofern im Rahmen der Prüfung Beanstandungen aufzuklären sind oder die Prüfung aus anderen Gründen nicht abgeschlossen werden können, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vergütungsregelungen in dem zwischen BMWi und der KfW zu dem jeweiligen Förderprogramm geschlossenen Mandatarvertrag. Die Prüf- und Zahlungsfrist des BMWi beginnt dabei erst ab dem von der KfW gewährten Zugang der für eine Prüffähigkeit der Rechnung erforderlichen weiteren Unterlagen und Auskünfte (insbesondere im Hinblick auf angekündigte Stichproben). Welche weiteren Unterlagen und Auskünfte erforderlich sind, teilt die WP der KfW noch vor Übersendung der KfW-Jahresrechnung bis jeweils spätestens zum 10. März eines Jahres mit. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der KfW sind insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW sowie die Berücksichtigung etwaiger im Rahmen der Durchführung der Programme erhaltenen Einnahmen für den Verwaltungsaufwand durch die vom BMWi beauftragte WP zu prüfen.
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Diese Hauptleistungspflicht bezieht sich auf die Prüfung im Teillos 1 („Teillos BEG“) der KfW Jahresrechnung für die Durchführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit pro BEG-Jahresrechnung jeweils 4 vertieften Stichproben und 2 Projektprüfungen; dies für eine Laufzeit von 2 Jahren hinsichtlich der Jahresrechnungen 2021 und 2022, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate hinsichtlich der Jahresrechnungen 2023 und 2024.
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Dabei ist von folgenden voraussichtlichen maximalen Stundenbedarfen für die Prüfung jeweils einer KfW-Jahresrechnung auszugehen: 1) Projektleiter/-in: 30 Stunden, 2) Stellvertreter/-in: 190 Stunden, 3) Prüfer / -in: 280 Stunden.
Im Rahmen dieser Prüfung hat die WP in direkten Austausch mit der KfW zu treten, die für die Prüfung der Jahresrechnung notwendigen Informationen zu identifizieren und zu ermitteln, notwendige Einsichtnahmen in die Bücher der KfW auch vor Ort vorzunehmen und etwaige festgestellte Unstimmigkeiten aufzuklären.
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Die Ergebnisse der Prüfung der jeweiligen KfW-Jahresrechnung fasst die WP in einem detaillierten Prüfungsvermerk zusammen, der ein Votum dazu enthält, ob der Rechnungsbetrag vollständig anerkannt werden kann; sollten einzelne Rechnungspositionen nach Prüfung der WP nicht anerkannt werden können oder gekürzt werden müssen, enthält der Vermerk hierfür eine ausführliche und detaillierte Begründung sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
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Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 324.000 bis 340.000 EUR netto geschätzt.
Der unter II.2.6 angegebene Wert enstspricht dem Mittelwert dieser Spanne.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 332 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Vertragsverlängerungsoptionen mit jeweils 12 Monaten
Bezeichnung des Loses: Teillos EBS
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft prüft die für das Teillos EBS relevanten KfW Jahresrechnungen, die stets bis zum 31. März eines jeden Jahres von der KfW vorgelegt werden, jeweils innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Dieser Prüfungszeitraum verlängert sich ggf., sofern im Rahmen der Prüfung Beanstandungen aufzuklären sind oder die Prüfung aus anderen Gründen nicht abgeschlossen werden können, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vergütungsregelungen in dem zwischen BMWi und der KfW zu dem jeweiligen Förderprogramm geschlossenen Mandatarvertrag. Die Prüf- und Zahlungsfrist des BMWi beginnt dabei erst ab dem von der KfW gewährten Zugang der für eine Prüffähigkeit der Rechnung erforderlichen weiteren Unterlagen und Auskünfte (insbesondere im Hinblick auf angekündigte Stichproben). Welche weiteren Unterlagen und Auskünfte erforderlich sind, teilt die WP der KfW noch vor Übersendung der KfW-Jahresrechnung bis jeweils spätestens zum 10. März eines Jahres mit. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der KfW sind insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW sowie die Berücksichtigung etwaiger im Rahmen der Durchführung der Programme erhaltenen Einnahmen für den Verwaltungsaufwand durch die vom BMWi beauftragte WP zu prüfen.
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Diese Hauptleistungspflicht bezieht sich auf die Prüfung im Teillos 2 („Teillos EBS“) der KfW Jahresrechnung für die Durchführung der EBS-Programme (Energieeffizient Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden) für die EBS-Jahresrechnung 2021 mit 4 vertieften Stichproben und 2 Projektprüfungen, sowie ab der EBS-Jahresrechnung 2022 mit 1 vertieften Stichprobe, 2 einfachen Stichproben und 1 Projektprüfung; dies für eine Laufzeit von 2 Jahren hinsichtlich der Jahresrechnungen 2021 und 2022, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate hinsichtlich der Jahresrechnungen 2023 und 2024.
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Dabei ist von folgenden voraussichtlichen maximalen Stundenbedarfen für die Prüfung jeweils einer KfW-Jahresrechnung auszugehen: 1) Projektleiter/-in: 30 Stunden, 2) Stellvertreter/-in: 190 Stunden, 3) Prüfer / -in: 280 Stunden bzw. ab Jahresrechnung 2022: 1) Projektleiter/-in: 20 Stunden, 2) Stellvertreter/-in: 110 Stunden, 3) Prüfer / -in: 150 Stunden.
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Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 219.000 bis 230.000 EUR netto geschätzt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 224 500 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen mit jeweils 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Teillos MAP
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft prüft die für das Teillos MAP relevanten KfW Jahresrechnungen, die stets bis zum 31. März eines jeden Jahres von der KfW vorgelegt werden, jeweils innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Dieser Prüfungszeitraum verlängert sich ggf., sofern im Rahmen der Prüfung Beanstandungen aufzuklären sind oder die Prüfung aus anderen Gründen nicht abgeschlossen werden können, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vergütungsregelungen in dem zwischen BMWi und der KfW zu dem jeweiligen Förderprogramm geschlossenen Mandatarvertrag. Die Prüf- und Zahlungsfrist des BMWi beginnt dabei erst ab dem von der KfW gewährten Zugang der für eine Prüffähigkeit der Rechnung erforderlichen weiteren Unterlagen und Auskünfte (insbesondere im Hinblick auf angekündigte Stichproben). Welche weiteren Unterlagen und Auskünfte erforderlich sind, teilt die WP der KfW noch vor Übersendung der KfW-Jahresrechnung bis jeweils spätestens zum 10. März eines Jahres mit. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der KfW sind insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW sowie die Berücksichtigung etwaiger im Rahmen der Durchführung der Programme erhaltenen Einnahmen für den Verwaltungsaufwand durch die vom BMWi beauftragte WP zu prüfen.
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Diese Hauptleistungspflicht bezieht sich auf die Prüfung im Teillos 3 („Teillos MAP“) der KfW Jahresrechnung für die Durchführung des Marktanreizprogramms (MAP), mit pro MAP-Jahresrechnung jeweils 1 vertiefte Stichprobe, 2 einfache Stichproben und 2 Projektprüfungen; dies für eine Laufzeit von 2 Jahren hinsichtlich der Jahresrechnungen 2021 und 2022, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate hinsichtlich der Jahresrechnungen 2023 und 2024.
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Dabei ist von folgenden voraussichtlichen maximalen Stundenbedarfen für die Prüfung jeweils einer KfW-Jahresrechnung auszugehen: 1) Projektleiter/-in: 20 Stunden, 2) Stelllvertreter/-in: 130 Stunden, 3) Prüfer / -in: 180 Stunden.
Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 215.000 bis 225.000 EUR netto geschätzt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen mit jeweils 12 Monaten
Bezeichnung des Loses: Teillos EEW
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft prüft die für das Teillos EEW relevanten KfW Jahresrechnungen, die stets bis zum 31. März eines jeden Jahres von der KfW vorgelegt werden, jeweils innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Dieser Prüfungszeitraum verlängert sich ggf., sofern im Rahmen der Prüfung Beanstandungen aufzuklären sind oder die Prüfung aus anderen Gründen nicht abgeschlossen werden können, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vergütungsregelungen in dem zwischen BMWi und der KfW zu dem jeweiligen Förderprogramm geschlossenen Mandatarvertrag. Die Prüf- und Zahlungsfrist des BMWi beginnt dabei erst ab dem von der KfW gewährten Zugang der für eine Prüffähigkeit der Rechnung erforderlichen weiteren Unterlagen und Auskünfte (insbesondere im Hinblick auf angekündigte Stichproben). Welche weiteren Unterlagen und Auskünfte erforderlich sind, teilt die WP der KfW noch vor Übersendung der KfW-Jahresrechnung bis jeweils spätestens zum 10. März eines Jahres mit. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der KfW sind insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW sowie die Berücksichtigung etwaiger im Rahmen der Durchführung der Programme erhaltenen Einnahmen für den Verwaltungsaufwand durch die vom BMWi beauftragte WP zu prüfen.
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Diese Hauptleistungspflicht bezieht sich auf die Prüfung im Teillos 4 („Teillos EEW“) der KfW Jahresrechnung für die Durchführung des Förderprogramms Energieeffizienz in der Wirtschaft - Kredit (EEW), mit pro EEW-Jahresrechnung jeweils 1 vertiefte Stichprobe, 2 einfache Stichproben und 1 Projektprüfung; dies für eine Laufzeit von 2 Jahren hinsichtlich der Jahresrechnungen 2021 und 2022, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate hinsichtlich der Jahresrechnungen 2023 und 2024.
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Dabei ist von folgenden voraussichtlichen maximalen Stundenbedarfen für die Prüfung jeweils einer KfW-Jahresrechnung auszugehen: 1) Projektleiter/-in: 20 Stunden, 2) Sellvertreter/-in: 110 Stunden, 3) Prüfer / -in: 150 Stunden.
Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 184.000 bis 193.000 EUR netto geschätzt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 188 500 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin sowie
vor Ort bei der KfW

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415753&criteriaId=16318
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Datei unter III.1.1
Mindeststandards: siehe Datei unter III.1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Datei unter III.1.1
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 1 Abs. 3 und § 37 WPO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Ausschluss von Interessenkollisionen
Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle / personelle Separierungen ausgeschlossen werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z-FV-Vg - Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415753 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren, das über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt wird.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitge-stellt.
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Hinweis:
In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Referat IB6 (Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150 📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 191-496071 (2021-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 965 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-663503
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 191-496071
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption:2 mal um jeweils 12 Monate

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-13 📅
Name: Pricewaterhouse-Coopers GmbH WPG
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 308 600 EUR 💰
Postanschrift: Kapelle-Ufer4
Gesamtwert des Auftrags: 208 400 EUR 💰
204 600 EUR 💰
175 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Quelle: OJS 2021/S 250-663503 (2021-12-21)