Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch seine oder ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenzen 1 bis 3 in allen Definitionen, sind jeweils vollständig und komplett im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.07.2021 nachzuweisen.
a1) Referenz 1 Fachplanung für Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Definition 1
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 1, Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen mit den Leistungen Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (entsprechend den Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI) mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (entsprechend mind. Honorarzone II HOAI) für den Neubau eines Unterkunftsgebäudes mit
- mindestens 4 Vollgeschossen,
- mit mindestens 2.000 m² Nutzungsfläche (NUF),
- mit Einzelunterkünften mit zugehöriger innenliegender Nasszelle,
- mit zentraler Warmwasserbereitung und Zirkulationssystem und
- Integration / Aufschaltung der Sanitärinstalltion auf die Gebäudeautomation (als Leistung des gewerks Gebäudeautomation).
oder
Definition 2
Eine Fachplanung wie in Defintion 1 (Referenz 1) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI).
oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Fachplanung wie in Definition 1 (Referenz 1) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (entsprechend den Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI).
a2) Referenz 2 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
Definition 1
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 2, Wärmeversorgungsanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (entsprechend mind. Honorarzone II HOAI), für den Neubau eines Unterkunftsgebäudes
- mit mindestens vier Geschossen,
- mit mindestens 2.000 m² Nutzungsfläche,
- mit Einzelunterkünften mit zugehörigen innenliegenden Nasszellen,
- mit direkter HA-Station und zentraler TWW-Bereitung,
- WW-Heizung mit statischen Heizflächen
- Integration/Aufschaltung der Wärmeversorgungsanlage auf die Gebäudeautomation (als Leistung des Gewerks Gebäudeautomation)
oder
Definition 2
Eine Fachplanung wie in Definition 1 (Referenz 2) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Fachplanung wie in Definition 1 (Referenz 2) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.
a3) Referenz 3 Anlagengruppe 3 Raumlufttechnische Anlagen
Definition 1
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 3, Raumlufttechnische Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (entsprechend mind. Honorarzone II HOAI), für den Neubau eines Unterkunftsgebäudes
- mit mindestens vier Geschossen,
- mit mindestens 2.000 m² Nutzungsfläche,
- mit Einzelunterkünften mit zugehörigen innenliegenden Nasszellen,
- Be- und Entlüftung aller Räume mittels Zentrallüftungsgerät,
- Integration / Aufschaltung der RLT-Installation auf die Gebäudeautomation (als Leistung des Gewerks Gebäudeautomation)
oder
Definition 2
Eine Fachplanung wie in Definition 1 (Referenz 3) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Fachplanung wie in Definition 1 (Referenz 3) beschrieben, jedoch nur für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung Technische Anlagenplanung HLS (TA HLS), welche die Dienstleistung Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung HLS tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (der Projektleiterin oder des Projektleiters) in der Fachrichtung TA HLS gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter oder stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung TA HLS gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
c) Sonstiges Bewertungskriterium
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.