Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen:
gültige DVGW Zulassung nach GW 15 (Nachumhüllung von Rohrleitungen, Armaturen und Formstücken, Anforderungen an den Umhüller)
gültige DVGW Zulassung nach GW 301 G3 W3 (Unternehmen zur Errichtung, Instandhaltung und Einbindung von Rohrleitungen (Anforderungen und Prüfungen)
gültige DVGW Zulassung nach GW 302 (Qualifikationskriterien für grabenlose Neulegung und Rehabilitation von nicht in Betrieb befindlichen Rohrleitungen)
gültige DVGW Zulassung nach GW 325 (Grabenlose Bauweisen für Gas- und Wasser Anschlussleitungen, Gütesicherung und Prüfung wenn nicht durch GW 301 bzw. GW 302 zertifiziert)
gültige DVGW Zulassung/Zertifizierung nach GW 326 (mechanisches Verbinden von PE-Rohren für Fachkraft und Fachaufsicht (alle 5 Jahre)
gültige DVGW Zulassung nach GW 330 (Schweißen von Rohren und Rohrleitungsteilen aus PE; Lehrplan und Prüfplan)
gültige DVGW Zulassung nach GW 331 (Schweißaufsicht für Schweißarbeiten an Rohrleitungen aus PE-HD; Lehrplan und Prüfplan)
gültige DVGW Zulassung nach GW 350 (Schweißverbindungen an Rohrleitungen aus Stahl; Herstellung, Prüfung und Bewertung)
gültige DVGW Zulassung Zertifizierung nach W 339 (Fachkraft für Muffentechnik metallischer Rohrsysteme; Lehrplan und Prüfplan (wenn nicht in GW 301 enthalten)
gültige DVGW Zulassung Zertifizierung nach W 396 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Rohren mit asbesthaltigen Bauteilen oder Beschichtungen), TRGS 519 für Aufsichtsführende Person mit Weisungsbefugnis sowie TRGS 519 für fachkundiges Personal
gültige DVGW Zulassung Zertifizierung nach W 400 1 (Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen)
gültige DVGW Zulassung Zertifizierung nach G 459 1, G 462, G 469, G 472 (Sachkundige zur Abnahme von Standard-Netzanschlüssen im HD, MD und ND Netz; Abnahme von Druckproben)
Mitglied in der Gütegemeinschaft RAL, mindestens AK 3 oder gleichwertig
Vorlage von Zertifikaten (Monteurszulassungen), nachträglich erworbene Qualifikationen und Nachweise über Schulungen folgender Montagetechnologien, nicht älter als 5 Jahre:
1 KV und 10 KV Gießharz und Schrumpftechnik für Massekabel und Kunststoffkabel,
10 KV Steck. und Aufschiebetechnik für Kunststoffkabel und Arbeiten unter Spannung (AuS) bis1000 V AC, mindestens 4 geprüfte und zugelassene Elektromonteure gemäß den Normvorgaben. Nachweis GW 129 für Ausführende und Aufsichtsperson. Erklärung zur Absicherung der Einsatzbereitschaft für Havarie- und Störungsbeseitigung mit einer Einsatzbereitschaft werktäglich von 06:00 bis 18:00 Uhr
Verfügung zu stehen. Der Auftragnehmer stellt seine Einsatzbereitschaft umgehend, spätestens innerhalb von 60 Minuten bei „GAS" und max. 90 Minuten bei allen anderen Medien sowie innerhalb von 2 Stunden für die Schweißaufsicht an der Havariestelle sicher.
Gewährleistung einer Einsatzzeit der Schweißaufsicht innerhalb 2 Stunden an der Havariestelle (Bei den zeitlichen Planungsgrößen können normale Witterungsverhältnisse und Verkehrsverhältnisse zugrunde gelegt werden.)
Die Zulassungen sollten möglichst als Eigenleistungspotenzial vorhanden sein, jedoch sind auch Nachunternehmerleistungen für gewisse Teilleistungen zulässig. Für Arbeitsgemeinschaften gilt, dass der Zulassungsträger die techn. Federführung und damit die Fachaufsicht für alle ARGE-Mitglieder stellt.