Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen:
Referenz 1 (Baureferenz) Mindestforderung:
Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 1.1.2015 – 31.05.2021 (Übergabe an AG); 1.1. Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 - 500) mindestens 10 Mio. EUR netto; 1.2. Referenz beinhaltet Planungsleistungen für LP 5 für Objektplanung und LP 5 für Technische Ausrüstung; 1.3. kleine Wohneinheiten (1,5 – 2 Raum), Studentenwohnen, Seniorenwohnen.
Referenz 2 (Baureferenz) Mindestforderung:
Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 1.1.2015 – 31.5.2021 (Übergabe an AG); 1.1. Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 - 500) mindestens 10 Mio. EUR netto;1.2.Referenz beinhaltet Planungsleistungen für LP 5-8 für Objektplanung und Planungsleistungen LP 5-8 für Technische Ausrüstung; 1.3. Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten Referenz 3 (Planungsreferenz) Mindestforderung:
Objektplanungsleistungen für Neubau eines Wohngebäudes (mind. Honorarzone 3) im Zeitraum 1.1.2015 – 31.5.2021 (Übergabe an AG); 1.1.Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 - 500) mindestens 12 Mio. EUR netto; 1.2. erbrachte Leistungsphasen Objektplanung LP 2 – 9 1.3. kleine Wohneinheiten (1,5 – 2 Raum);
Darstellung der Referenzen ab 2015 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes / Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen; Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im schlüsselfertigen Hochbau mit vergleichbarer Gebäude, einschließlich Außenanlagen;
— Zeitraum der Referenzleistung: 2015 – heute (maßgeblich ist der Tag der Übergabe an AG).
Für die wichtigsten Bauleistungen sollen auf Aufforderung Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (z. B. Referenzschreiben vom Auftraggeber) beigelegt werden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt der Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet.
2) Namentliche Benennung des für die Planung vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten mindestens 7 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten von mind. 10 Mio. EUR im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
Namentliche Benennung des für die Ausführung der Bauleistungen vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten mindestens 7 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten von mind. 10 Mio. EUR im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
3) Darstellung der Projektleitung als Übersicht / Organigramm mit Anzahl der für das Bauvorhaben voraussichtlichen einzusetzenden Mitarbeiter /Stellvertretern 4) Benennung eines Architekten / eines Bauingenieurs (Person namentlich inkl. Firmenadresse), dessen sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Bauvorlageberechtigung bedienen kann, oder ein anderweitiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
5) Benennung eines Tragwerksplaners und eines Planer für die Technische Gebäudeausrüstung (Person namentlich inkl. Firmenadresse), dessen sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, eine gesonderte Erklärung des Tragwerksplaners, Planers für die Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf das ausgeschriebene Vorhaben nachzufordern.
6) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren 7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bedient sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
8) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.