Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung der Unter- und Außenelbe von Nebenbereichen und anderen Revieren im Wasserinjektionsverfahren in den Jahren 2021 bis 2023.
Los 1 Umfang:
8 000 Baggereinsatzstunden und 6 400 Leer-km. Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, ein zweites WI-Gerät zeitgleich für einen Zeitraum von gesamt ca. 12 Wochen bei einer durchschnittlichen Baggertagesleistung in unterschiedlichen Einsatzgebieten einzusetzen. Der Abruf dieser Leistungen kann in ca. 3 Kampagnen erfolgen.
Los 2 Umfang:
6 000 Baggereinsatzstunden und 4 800 Leer-km. Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz des WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 1.7.2021, endend am 30.6.2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasserstraßen
Referenznummer: 2-231.2/El-109_2021-23
Kurze Beschreibung:
“Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung der Unter- und Außenelbe von Nebenbereichen und anderen Revieren im Wasserinjektionsverfahren in den Jahren 2021 bis 2023.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasserstraßen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Wasserstraßen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Zur Abgabe der Angebote elektronisch ist die Textform vorgeschrieben. Es muss die Erklärung grundsätzlich in dem Schriftstück oder auf andere zur...”
Zur Abgabe der Angebote elektronisch ist die Textform vorgeschrieben. Es muss die Erklärung grundsätzlich in dem Schriftstück oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden und dort die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126 b BGB).
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Quelle: OJS 2021/S 085-218822 (2021-04-28)