Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt. Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring. Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die — Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster), — Strangsanierung und Badmodernisierung, — Wohnumfeldaufwertung, — Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Referenznummer: 521-GU_Rohbau-DGA_21
Kurze Beschreibung:
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
— Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster),
— Strangsanierung und Badmodernisierung,
— Wohnumfeldaufwertung,
— Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
— Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-29 📅
Datum des Beginns: 2022-01-19 📅
Datum des Endes: 2023-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 123-324949
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 3.9.2021 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 7 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen - Anlage 9). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin gem. § 6 KRG anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 3.9.2021 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 7 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen - Anlage 9). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin gem. § 6 KRG anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
— Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss
Abbruch-, Roh- Trocken- und Holzbauarbeiten - DGA
— ca. 1 100 m
— ca. 2 100 m
— ca. 2 700 m
Dach- und Zimmerarbeiten - DGA
— ca. 3 400 m
— ca. 2 800 m
— ca. 3 000 m
— ca. 3 500 m
Kunststofffenster
— ca. 155 Stück Kunststofffenster,
— ca. 455 Stück Kunststofffenster, mit Rollläden im Erdgeschoss.
Metallbau- und Schlosserarbeiten
— ca. 20 Stück Hauseingangstüren im EG und DG,
— ca. 380 m Treppengeländer und Lauben-, Terrassen-, Balkongeländer,
— ca. 15 Stück Vordächer überarbeiten,
— ca. 105 Stück Erneuerung leichter Balkonbrüstungen,
— ca. 89 m Stahllamellen-Trennwände für Mieterkeller und Türen.
Fassadenarbeiten
— ca. 10 500 m
— ca. 10 000 m
— ca. 500 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1).
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der / den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2).
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3).
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
4. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) für Gerüstbauer, Klempner, Dachdecker, Zimmerer, Metallbauer, Maurer und Betonbauer (als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen).
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen / Erklärungen:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
— ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder
— Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (PQ).
Für Dachdeckung- u. Dachabdichtungsarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten. (als Anlage 5 dem Bieterbogen beizulegen)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 10 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter / von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter / von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren (2018 - 2020) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: Mai 2021) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in Dachabdichtung, Dachklempner, Zimmerer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Maler- und Lackierer) (Bieterbogen, Pkt. 7).
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Kalenderjahren (2018 - 2020) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: Mai 2021) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in Dachabdichtung, Dachklempner, Zimmerer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Maler- und Lackierer) (Bieterbogen, Pkt. 7).
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse, insbesondere, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 3 Kalenderjahre (2018 - 2020) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung (gewertet werden nur fertiggestellte Projekte) und Angaben zu Art und Umfang der Leistung, z. B. Rohbau- und Zimmererarbeiten für Dachgeschossaufstockung (Bieterbogen - Anlage 6).
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse, insbesondere, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 3 Kalenderjahre (2018 - 2020) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung (gewertet werden nur fertiggestellte Projekte) und Angaben zu Art und Umfang der Leistung, z. B. Rohbau- und Zimmererarbeiten für Dachgeschossaufstockung (Bieterbogen - Anlage 6).
Mindeststandards:
Zu Nr. 2
2 Referenzobjekte mit vergleichbaren Leistungen der Dachgeschossaufstockung (Holzbau, Stahlbetonbau) oder statisch anspruchsvolle Rohbauarbeiten mit insgesamt mindestens 2 000,00 m
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Degewo AG
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf — Vergabe
Internetadresse: www.degewo.de🌏
Dokumente URL: WWW.meinauftrag.rib.de🌏
URL der Dokumente: WWW.meinauftrag.rib.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 3.9.2021 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 7 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen - Anlage 9). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen - Anlage 9). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin gem. § 6 KRG anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin gem. § 6 KRG anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 123-324949 (2021-06-24)
Ergänzende Angaben (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
— Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster);
— Strangsanierung und Badmodernisierung;
— Wohnumfeldaufwertung;
— Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
— Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Quelle: OJS 2021/S 136-358933 (2021-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
• Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster)
• Strangsanierung und Badmodernisierung
• Wohnumfeldaufwertung
• Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24, 26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße, Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss, hierzu gehört die
• Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster)
• Strangsanierung und Badmodernisierung
• Wohnumfeldaufwertung
• Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach Aufhebung des Verfahrens wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster)
• Strangsanierung und Badmodernisierung
• Wohnumfeldaufwertung
• Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss
Ca. 1.100 m² Abbruch von Wand- und Deckenflächen, div. Beton- und Mauerwerksschwellen, Unterzüge, Stürze, Ringbalken herstellen
Ca. 2.100 m² Herstellen von tragenden Außenwänden F30 bzw. F60, div. Trockenbau-Innenwände, Schächte, Vorwände herstellen
Ca. 2.700 m² Fußbodenaufbauten
Ca. 3.400 m² Faserzement-Wellplatten und Unterkonstruktion demontieren
Ca. 2.800 m² Drempeldämmung aufnehmen
Ca. 3.000 m² Holzbalkendecken herstellen
Ca. 3.500 m² Pultdach herstellen und abdichten inkl. Dachklempnerarbeiten
Ca. 155 Stück Kunststofffenster
Ca. 455 Stück Kunststofffenster, mit Rollläden im Erdgeschoss
Ca. 20 Stück Hauseingangstüren im EG und DG
Ca. 380 m Treppengeländer und Lauben-, Terrassen-, Balkongeländer
Ca. 15 Stück Vordächer überarbeiten
Ca. 105 Stück Erneuerung leichter Balkonbrüstungen
Ca. 89 m Stahllamellen-Trennwände für Mieterkeller und Türen
Ca. 10.500 m² Arbeitsgerüst
Ca. 10.000 m² WDVS bis 16 cm MiWo-Dämmung
Ca. 500 m² Betonsanierung auf Loggien
Quelle: OJS 2021/S 206-535218 (2021-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24,
26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße,
Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1
Geschoss, hierzu gehört die
— Energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster),
— Strangsanierung und Badmodernisierung,
— Wohnumfeldaufwertung,
— Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1 Geschoss.
Die WIE 521 befindet sich in 12279 Berlin Marienfelde, hierzu gehört die Greizer Straße 2-6, 8-12, 14-18, 20-24,
26-30 (Gebäudetyp F). Die Häuser sind bewohnt.
Die Gebäude wurden 1964/1965 erstellt und sind verkehrsmäßig erschlossen durch die Greizer Straße,
Stadtilmer Weg und Lichterfelder Ring.
Modernisierung und Instandsetzung der Wohnetagen und Dachgeschossaufstockung der Gebäude um jeweils 1
Geschoss, hierzu gehört die
Geschoss
— ca. 1 100 m2 Abbruch von Wand- und Deckenflächen, div. Beton- und Mauerwerksschwellen, Unterzüge,
Stürze, Ringbalken herstellen,
— ca. 2 100 m2 Herstellen von tragenden Außenwänden F 30 bzw. F 60, div. Trockenbau-Innenwände,
Schächte, Vorwände herstellen,
— ca. 2 700 m2 Fußbodenaufbauten.
— ca. 3 400 m2 Faserzement-Wellplatten und Unterkonstruktion demontieren,
— ca. 2 800 m2 Drempeldämmung aufnehmen,
— ca. 3 000 m2 Holzbalkendecken herstellen,
— ca. 3 500 m2 Pultdach herstellen und abdichten inkl. Dachklempnerarbeiten.
— ca. 10 500 m2 Arbeitsgerüst,
— ca. 10 000 m2 WDVS bis 16 cm MiWo-Dämmung,
— ca. 500 m2 Betonsanierung auf Loggien.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-28 📅
Name: Senel Systembau GmbH
Postanschrift: Jülicher Straße 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13357 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Quelle: OJS 2022/S 057-148384 (2022-03-17)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: BWN-521-Teil-GU Rohbau-22
Kurze Beschreibung:
Teil-GU - Baustelleneinrichtung, Abbruch-, Rohbau-, Trockenbau-, Holzbau-,Dach-, Schlosserarbeiten im Rahmen einer Dachgeschossaufstockung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Trennwänden📦
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Potsdamer Str. 60
Erweiterte Rohbauarbeiten für eine eingeschossige Dachaufstockung im bewohnten Zustand mit insgesamt ca. 2300 m2 Grundfläche an 5 bewohnten Gebäuden.
Ausführung aus statischen Gründen in Holzleichtbauweise mit:
- 1260 m2 Außenwänden,
- 2300 m2 Dachabdichtungen,
- 250 m2 Geländerkonstruktionen,
- 5 Stck. Einbaukonstruktionen aus Stahlprofilen zum Aufzugsanbau, sowie Einbau von 10 Stck. Stahlbeton- Treppenläufen in die Bestandsgebäude, einschl. dazugehöriger Werkplanung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-01 📅
Name: Ahle, Fischer & Co Bau GmbH
Postanschrift: Alt Kaulsdorf 39
Postleitzahl: 12621
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf - Vergabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.“
Quelle: OJS 2023/S 028-081496 (2023-02-03)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Referenznummer: BWS-521-345-23
Kurze Beschreibung:
WDVS Fassadenarbeiten einschließlich Gerüststellung im Rahmen einer Modernisierung von 99 Wohneinheiten
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wärmedämmarbeiten📦
WDVS Fassadenarbeiten im Rahmen einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung von 99 Wohneinheiten. Die Baumaßnahme umfasst fünf 3-geschossige Häuser mit 15 Aufgängen. Die Häuser sind
bewohnt.
Baustelleneinrichtung an 5 Gebäuden im Bestand mit 800 m2 Schotterstr.,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-01 📅
Name: Aslan Bauausführung GmbH
Postanschrift: Scharnweberstr. 140
Postleitzahl: 13405
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
Quelle: OJS 2023/S 030-087910 (2023-02-07)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Fenstern
Referenznummer: BWS-521-355-23
Kurze Beschreibung:
Einbau von Fenstern im Rahmen einer Modernisierung und eines Dachgeschossausbaus von 99 Wohneinheiten
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Fenstern📦
Einbau von Fenstern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung von 99 Wohneinheiten. Die Baumaßnahme umfasst fünf 3-geschossige Häuser mit 15 Aufgängen. Die Häuser sind bewohnt.
Austausch von 320 St. Bestandsfenster aus Holz im bewohnten Zustand (Mietwohnungen). Einbau von ca. 320 St. neuen Kunststofffenstern mit 3-fach Verglasung, einschl. Außen- und Innenfensterbank. Einbau von ca.69 Rollläden. Zum Aufmaß der Fenster sind die Mietertermine durch den Bieter zu koordinieren. Der Austausch der Fenster erfolgt abschnittsweise.
Austausch von 320 St. Bestandsfenster aus Holz im bewohnten Zustand (Mietwohnungen). Einbau von ca. 320 St. neuen Kunststofffenstern mit 3-fach Verglasung, einschl. Außen- und Innenfensterbank. Einbau von ca.69 Rollläden. Zum Aufmaß der Fenster sind die Mietertermine durch den Bieter zu koordinieren. Der Austausch der Fenster erfolgt abschnittsweise.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-16 📅
Name: E. Pritzkow Fensterbau GmbH
Postanschrift: Zu den Luchbergen 50-52
Postort: Nauen
Postleitzahl: 14641
Land: Havelland
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2023/S 037-108190 (2023-02-16)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: BW-521-360-23
Kurze Beschreibung: Metallbauarbeiten im Rahmen einer Modernisierung von 99 Wohneinheiten
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten📦
Metallbauarbeiten (Erneuerung von Hauseingangstüren) im Rahmen einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung von 99
Wohneinheiten. Die Baumaßnahme umfasst fünf 3-geschossige Häuser mit 15 Aufgängen. Die Häuser sind bewohnt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-25 📅
Name: KAB - Koschener Alu Bauelemente GmbH
Postanschrift: Industriepark Kleinkoschen
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Oberspreewald-Lausitz
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Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes
Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist
oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach
Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine
solche Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2023/S 084-254088 (2023-04-25)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BW-521-360_1-23
Kurze Beschreibung: Schlosserarbeiten im Rahmen einer Modernisierung von 99 Wohneinheiten
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.