Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres. — Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV), — Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB), — Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero – Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, — Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA), — Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: SPK-ZVS-21-00016-oV-HV
Kurze Beschreibung:
Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres.
— Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV),
— Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB),
— Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero – Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte,
— Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA),
— Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM).
Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres.
— Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV),
— Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB),
— Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero – Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte,
— Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA),
— Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM).
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-27 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 143-380486
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
A. Nur Registrierte Nutzer der E-Vergabe, die DIE Teilnahme unter „Meine E-Vergabe“ aktivieren, können AM Vergabeverfahren teilnehmen.
B. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
C. Weitere Auskünfte soweit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes / der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, ist unverzüglich die Vergabestelle (siehe Punkt I.1) zu informieren. Fragen zum Vergabeverfahren, den Vergabeunterlagen und sonstige Bieterfragen können nur beantwortet werden, sofern diese rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sind. Die Fristen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Anschreiben) Anschreiben zu entnehmen.
Auskünfte sind per E-Mail (siehe Punkt I.1) oder über die Evergabeplattform ausschließlich bei der Ausschreibenden Stelle anzufordern. Die Fragen und die dazugehörigen antworten werden stets Nur über die E-Vergabeplattform bekannt gegeben. Telefonische auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Nur die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle darf für Auskünfte zum Verfahren kontaktiert werden, im Fall der Kontaktaufnahme zu anderen Stellen behält sich die ausschreibende Stelle vor, den Bewerber / Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Nach Ablauf der angegebenen frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in Deutscher Sprache zu führen.
F. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
G. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die Evergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126B BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über „Meine E-Vergabe“ beizufügen.
H. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten frist ausschließlich elektronisch auf der Evergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht Fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Gem. § 56 Abs. 2 satz 1 VGV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden.
Angebote, DIE geforderte Unterlagen, Angaben und/oder Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, Angebote ohne Angabe des erklärenden, Angebote mit Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Angebote von Bietern, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben etc. werden gem. § 57 Abs. 1 VGV von der Wertung ausgeschlossen.
I. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV).
Es gilt Deutsches Recht.
A. Nur Registrierte Nutzer der E-Vergabe, die DIE Teilnahme unter „Meine E-Vergabe“ aktivieren, können AM Vergabeverfahren teilnehmen.
B. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
C. Weitere Auskünfte soweit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes / der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, ist unverzüglich die Vergabestelle (siehe Punkt I.1) zu informieren. Fragen zum Vergabeverfahren, den Vergabeunterlagen und sonstige Bieterfragen können nur beantwortet werden, sofern diese rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sind. Die Fristen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Anschreiben) Anschreiben zu entnehmen.
Auskünfte sind per E-Mail (siehe Punkt I.1) oder über die Evergabeplattform ausschließlich bei der Ausschreibenden Stelle anzufordern. Die Fragen und die dazugehörigen antworten werden stets Nur über die E-Vergabeplattform bekannt gegeben. Telefonische auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Nur die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle darf für Auskünfte zum Verfahren kontaktiert werden, im Fall der Kontaktaufnahme zu anderen Stellen behält sich die ausschreibende Stelle vor, den Bewerber / Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Nach Ablauf der angegebenen frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in Deutscher Sprache zu führen.
F. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
G. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die Evergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126B BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über „Meine E-Vergabe“ beizufügen.
H. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten frist ausschließlich elektronisch auf der Evergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht Fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Gem. § 56 Abs. 2 satz 1 VGV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden.
Angebote, DIE geforderte Unterlagen, Angaben und/oder Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, Angebote ohne Angabe des erklärenden, Angebote mit Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Angebote von Bietern, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben etc. werden gem. § 57 Abs. 1 VGV von der Wertung ausgeschlossen.
I. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV).
Es gilt Deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres.
— Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV),
— Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB),
— Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero – Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte,
— Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA),
— Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM).
Bezeichnung des Loses: Winterdienst Hauptverwaltung (HV)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los1: Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Zusammenfassende Mengenangaben u. a.:
— ca. 118 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine,
— ca. 101 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Handreinigung,
— ca. 942 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine,
— ca. 8 qm Sonstige Flächen u. a. Treppen, Handreinigung.
Die Abrechnung der tatsächlich ausgeführten Arbeiten erfolgt, als pauschaler Monatsbetrag der jeweiligen Wintersaison, für insgesamt 5 Monate.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Saison, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Saison schriftlich gekündigt wird. Er kann maximal 3 Mal verlängert werden und endet am 31.3.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Saison, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Saison schriftlich gekündigt wird. Er kann maximal 3 Mal verlängert werden und endet am 31.3.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Winterdienst Staatliche Museen zu Berlin (SMB)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
— ca. 10 166 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine,
— ca. 1 660 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Handreinigung,
— ca. 445 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine.
Bezeichnung des Loses: Winterdienst Staatsbibliothek zu Berlin (SBB), IAI und der bpk-Bildagentur
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero – Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Los 3 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero – Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
— ca. 1 669 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine,
— ca. 3 560 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine,
— ca. 840 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Handreinigung.
Bezeichnung des Loses: Winterdienst Geheimen Staatsarchiv (GStA)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
— ca. 346 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine,
— ca. 818 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine.
Bezeichnung des Loses: Winterdienst Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
— ca. 468 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine,
— ca. 185 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Handreinigung,
— ca. 2.413 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Villa von der Heydt
Von-der-Heydt-Straße 16-18
10785 Berlin
Museumsinsel
Bodestraße 1-3
10178 Berlin
Staatsbibliothek zu Berlin
Haus Unter den Linden
Unter den Linden 8
10117 Berlin
Geheimes Staatsarchiv
Archivstraße 11-15
14195 Berlin
Staatliches Institut für Musikforschung
Tiergartenstraße 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Anlage 107: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
Anlage 108: Eigenerklärung zur Eignung
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Anlage 109: Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
Anlage 110: Unternehmensdaten-GZR-Auszug (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Die Auftraggeberin wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Anlage 113: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge ist auf Verlangen der Vergabestelle (ZVS) vorzulegen (soweit zutreffend, für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Anlage 108 (Formblatt 124_LD) und Anlage 113 von den benannten Unternehmerauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle (ZVS) vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Anlage 108 (Formblatt 124_LD) und Anlage 113 von den benannten Unternehmerauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle (ZVS) vorzulegen.
Weitere Eignungsnachweise, mit dem Angebot einzureichen:
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1 – mind. 3 vergleichbare Referenzen, aus den letzten 3 Jahren (ab 2018), als separate gekennzeichnete Anlage (in PDF-Format, max. 1 DIN-A4-Seite pro Referenz) mit den Angaben zur Art der ausgeführten Leistung; Auftragswert bzw. -summe; Ausführungszeitraum und Auftraggeber bzw. Ansprechpartner.
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1 – mind. 3 vergleichbare Referenzen, aus den letzten 3 Jahren (ab 2018), als separate gekennzeichnete Anlage (in PDF-Format, max. 1 DIN-A4-Seite pro Referenz) mit den Angaben zur Art der ausgeführten Leistung; Auftragswert bzw. -summe; Ausführungszeitraum und Auftraggeber bzw. Ansprechpartner.
Verpflichtungserklärung bzw. Eigenerklärung „Erfüllung der Leistung gem. Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) des Landes Berlin“, als separate gekennzeichnete Anlage (in PDF-Format, max. 1 DIN-A4-Seite)
Hinweis: Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts (Teil der mittelbaren Verwaltung)
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403504🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A. Nur Registrierte Nutzer der E-Vergabe, die DIE Teilnahme unter „Meine E-Vergabe“ aktivieren, können AM Vergabeverfahren teilnehmen.
B. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
C. Weitere Auskünfte soweit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes / der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, ist unverzüglich die Vergabestelle (siehe Punkt I.1) zu informieren. Fragen zum Vergabeverfahren, den Vergabeunterlagen und sonstige Bieterfragen können nur beantwortet werden, sofern diese rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sind. Die Fristen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Anschreiben) Anschreiben zu entnehmen.
C. Weitere Auskünfte soweit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes / der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, ist unverzüglich die Vergabestelle (siehe Punkt I.1) zu informieren. Fragen zum Vergabeverfahren, den Vergabeunterlagen und sonstige Bieterfragen können nur beantwortet werden, sofern diese rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sind. Die Fristen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Anschreiben) Anschreiben zu entnehmen.
Auskünfte sind per E-Mail (siehe Punkt I.1) oder über die Evergabeplattform ausschließlich bei der Ausschreibenden Stelle anzufordern. Die Fragen und die dazugehörigen antworten werden stets Nur über die E-Vergabeplattform bekannt gegeben. Telefonische auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Auskünfte sind per E-Mail (siehe Punkt I.1) oder über die Evergabeplattform ausschließlich bei der Ausschreibenden Stelle anzufordern. Die Fragen und die dazugehörigen antworten werden stets Nur über die E-Vergabeplattform bekannt gegeben. Telefonische auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Nur die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle darf für Auskünfte zum Verfahren kontaktiert werden, im Fall der Kontaktaufnahme zu anderen Stellen behält sich die ausschreibende Stelle vor, den Bewerber / Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Nach Ablauf der angegebenen frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in Deutscher Sprache zu führen.
F. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
G. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die Evergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126B BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über „Meine E-Vergabe“ beizufügen.
G. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die Evergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126B BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über „Meine E-Vergabe“ beizufügen.
H. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten frist ausschließlich elektronisch auf der Evergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht Fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
H. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten frist ausschließlich elektronisch auf der Evergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht Fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Gem. § 56 Abs. 2 satz 1 VGV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden.
Angebote, DIE geforderte Unterlagen, Angaben und/oder Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, Angebote ohne Angabe des erklärenden, Angebote mit Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Angebote von Bietern, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben etc. werden gem. § 57 Abs. 1 VGV von der Wertung ausgeschlossen.
Angebote, DIE geforderte Unterlagen, Angaben und/oder Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, Angebote ohne Angabe des erklärenden, Angebote mit Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Angebote von Bietern, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben etc. werden gem. § 57 Abs. 1 VGV von der Wertung ausgeschlossen.
I. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV).
Es gilt Deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.
Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: OJS 2021/S 143-380486 (2021-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres.
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Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV)
Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero - Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte
Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA)
Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM)
Winterdienst (Schnee Beräumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe des Winterdienstes (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die jeweilige Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres.
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Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV)
Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero - Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte
Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA)
Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM)
Gesamtwert des Auftrags: 432 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
WEITERE AUSKÜNFTE SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ANSCHREIBEN ZU ENTNEHMEN.
-
AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT.
-
NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN. NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
-
GEM. § 56 ABS. 2 SATZ 1 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERT WERDEN.
-
ANGEBOTE, DIE GEFORDERTE UNTERLAGEN, ANGABEN UND/ODER NACHWEISE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG ENTHALTEN, ANGEBOTE OHNE ANGABE DES ERKLÄRENDEN, ANGEBOTE MIT ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN ODER ANGEBOTE VON BIETERN, DIE EINE UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABREDE GETROFFEN HABEN ETC. WERDEN GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).
ES GILT DEUTSCHES RECHT.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
WEITERE AUSKÜNFTE SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ANSCHREIBEN ZU ENTNEHMEN.
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AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT.
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NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN. NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
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GEM. § 56 ABS. 2 SATZ 1 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERT WERDEN.
-
ANGEBOTE, DIE GEFORDERTE UNTERLAGEN, ANGABEN UND/ODER NACHWEISE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG ENTHALTEN, ANGEBOTE OHNE ANGABE DES ERKLÄRENDEN, ANGEBOTE MIT ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN ODER ANGEBOTE VON BIETERN, DIE EINE UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABREDE GETROFFEN HABEN ETC. WERDEN GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).
ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Winterdienst für die Liegenschaften der Hauptverwaltung (HV)
Los 2: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
Los 3: Winterdienst für die Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero - Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte
Los 4: Winterdienst für die Liegenschaften des Geheimen Staatsarchives (GStA)
Los 5: Winterdienst für die Liegenschaften des Staatlichen Institut für Musikforschung (SIM)
- ca. 118 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine
- ca. 101 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Handreinigung
- ca. 942 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine
- ca. 8 qm Sonstige Flächen u. a. Treppen, Handreinigung
Die Abrechnung der tatsächlich ausgeführten Arbeiten erfolgt, als pauschaler Monatsbetrag der jeweiligen Wintersaison, für insgesamt fünf (5) Monate.
- ca. 10.166 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine
- ca. 1.660 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Handreinigung
- ca. 445 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine
Los 3 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero - Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Los 3 Winterdienst (Schnee(be)räumung, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung) i.S.d. StrReinG des Landes Berlin im Bereich der Liegenschaften der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) inkl. des Ibero - Amerikanischen Institut (IAI) und der bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- ca. 1.669 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine
- ca. 3.560 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine
- ca. 840 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Handreinigung
- ca. 346 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine
- ca. 818 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine
- ca. 468 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Maschine
- ca. 185 m, u. a. Gehwege ab 1,00 m Räumbreite, Handreinigung
- ca. 2.413 qm, u. a. Fläche u. a. Parkplatz, Maschine
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: FAM Hausmeister Dienste GmbH
Postort: Falkensee
Land: Deutschland 🇩🇪 Havelland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8 153 EUR 💰
Name: Schneebär Winterdienst und Straßenreinigung e.K.
Postort: Berlin
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 227 006 EUR 💰
56 148 EUR 💰
7 556 EUR 💰
Name: UNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 25 709 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
7
Referenz Zusätzliche Informationen
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
C.
WEITERE AUSKÜNFTE SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ANSCHREIBEN ZU ENTNEHMEN.
WEITERE AUSKÜNFTE SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ANSCHREIBEN ZU ENTNEHMEN.
AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT.
AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT.
NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN. NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN. NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
GEM. § 56 ABS. 2 SATZ 1 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERT WERDEN.
ANGEBOTE, DIE GEFORDERTE UNTERLAGEN, ANGABEN UND/ODER NACHWEISE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG ENTHALTEN, ANGEBOTE OHNE ANGABE DES ERKLÄRENDEN, ANGEBOTE MIT ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN ODER ANGEBOTE VON BIETERN, DIE EINE UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABREDE GETROFFEN HABEN ETC. WERDEN GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
ANGEBOTE, DIE GEFORDERTE UNTERLAGEN, ANGABEN UND/ODER NACHWEISE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG ENTHALTEN, ANGEBOTE OHNE ANGABE DES ERKLÄRENDEN, ANGEBOTE MIT ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN ODER ANGEBOTE VON BIETERN, DIE EINE UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABREDE GETROFFEN HABEN ETC. WERDEN GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).
ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.