Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Bundeskanzleramt

Auftragsgegenstand ist die Winterdienstleistung auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin. Eine Winterdienstperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-11 Auftragsbekanntmachung
2021-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 113-02300-Be 22 NA 28/1
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Winterdienstleistung auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin. Eine Winterdienstperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Glatteisbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeskanzleramt
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundesregierung.de 🌏
E-Mail: 113-beschaffung@bk.bund.de 📧
Telefon: +49 30-184002597 📞
Fax: +49 30-184001824 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397259 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397259 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-16 📅
Datum des Beginns: 2021-10-29 📅
Datum des Endes: 2025-04-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 115-302608
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind elektronisch im Standardrechnungsformat X-Rechnung einzureichen; die Zahlung erfolgt ebenfalls elektronisch. Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. In diesem Vergabeverfahren wird eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausdrücklich empfohlen. Ortsbesichtigungen finden am 30.6.2021 und 5.7.2021 jeweils um 10.00 Uhr und 13.00 Uhr statt. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist spätestens 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin per E-Mail an: 113-Beschaffung@bk.bund.de, unter Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes (bitte benutzen Sie dafür Blatt 2 der Anlage „Bestätigung Ortstermin“). Für die Wahrnehmung des Besichtigungstermins werden keine Kosten erstattet. Die Teilnahme an der Besichtigung muss auf dem beigefügten Vordruck „Bestätigung Ortstermin“ bestätigt werden. Sofern bestätigt werden kann, dass eine ordnungsgemäße und valide Angebotskalkulation ohne eine Ortsbesichtigung möglich ist, kann die Besichtigung grundsätzlich entfallen. Der Auftragnehmer darf sich später nicht darauf berufen, die örtlichen Bedingungen nicht gekannt zu haben. Infolgedessen sind nachträgliche Änderung seines Angebotes bzw. nachträgliche Preisanpassungen unzulässig. Bei Nichtwahrnehmung einer Ortsbesichtigung ist dem Angebot zwingend die Anlage „Eigenerklärung Ortstermin“ beizulegen. Aktueller Hinweis: Je Bieter/Bietergemeinschaft darf aufgrund der Covid-19-Pandemie max. eine Person an der Besichtigung teilnehmen. Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus sind bei den Ortsbesichtigungen die jeweils aktuellen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu ist eine Corona-Testbescheinigung mit negativem Testergebnis ausgestellt durch den Arbeitgeber oder eine offizielle Teststelle vorzuzeigen. Diese Bescheinigung muss das Test-Datum und -Uhrzeit, die Unterschrift der Kontrollperson und den Stempel der ausstellenden Einrichtung enthalten und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es ist eine FFP2 bzw. KN95- Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und durchgehend zu tragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 325 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen. Die Summe der Räum- und Streuflächen beträgt 20 582,75 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 325 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundeskanzleramt Berlin
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Rechtsform und zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind in der Anlage „Bieterdarstellung“ vorzunehmen.
Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage an das Gewerbezentralregister (GZR) zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die „Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB“ inkl. Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Eigenerklärung zu § 19 MiLoG und die Eigenerklärung zu § 21 AentG sind ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage an das Gewerbezentralregister (GZR) zu stellen.
Sofern zutreffend, sind die „Bietergemeinschaftserklärung“ und die „Erklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ beizufügen.
In der Anlage „Bieterdarstellung“ sind Angaben zu den Umsätzen der vergangenen drei Geschäftsjahre und zur Höhe der Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber für Schadensereignisse eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages, mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen, unverzüglich nach Zuschlagserteilung und während der Vertragslaufzeit jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers, nachzuweisen:
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— für Personenschäden 2 500 000,00 EUR,
— für Sachschäden 2 000 000,00 EUR,
— für Vermögensschäden 500 000,00 EUR.
Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit der „Eigenerklärung zur Leistungserbringung“ erklärt der Bieter, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt sowie das zum Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
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Das für den Auftrag eingeplante Personal und die technische Grundausstattung ist in der „Bieterdarstellung“ anzugeben.
Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Objekte verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Die Referenzen müssen den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, das betreute Objekt inkl. Anschrift, eine auskunftsfähige Ansprechperson inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, den Auftragswert pro Jahr, den jährlichen Leistungsumfang in m
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Die in den Vergabeunterlagen enthaltene „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ ist im Fall einer Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bundeskanzleramt Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 113
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397259 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind elektronisch im Standardrechnungsformat X-Rechnung einzureichen; die Zahlung erfolgt ebenfalls elektronisch.
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
In diesem Vergabeverfahren wird eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausdrücklich empfohlen. Ortsbesichtigungen finden am 30.6.2021 und 5.7.2021 jeweils um 10.00 Uhr und 13.00 Uhr statt. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist spätestens 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin per E-Mail an: 113-Beschaffung@bk.bund.de, unter Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes (bitte benutzen Sie dafür Blatt 2 der Anlage „Bestätigung Ortstermin“). Für die Wahrnehmung des Besichtigungstermins werden keine Kosten erstattet. Die Teilnahme an der Besichtigung muss auf dem beigefügten Vordruck „Bestätigung Ortstermin“ bestätigt werden.
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Sofern bestätigt werden kann, dass eine ordnungsgemäße und valide Angebotskalkulation ohne eine Ortsbesichtigung möglich ist, kann die Besichtigung grundsätzlich entfallen. Der Auftragnehmer darf sich später nicht darauf berufen, die örtlichen Bedingungen nicht gekannt zu haben. Infolgedessen sind nachträgliche Änderung seines Angebotes bzw. nachträgliche Preisanpassungen unzulässig.
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Bei Nichtwahrnehmung einer Ortsbesichtigung ist dem Angebot zwingend die Anlage „Eigenerklärung Ortstermin“ beizulegen.
Aktueller Hinweis:
Je Bieter/Bietergemeinschaft darf aufgrund der Covid-19-Pandemie max. eine Person an der Besichtigung teilnehmen. Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus sind bei den Ortsbesichtigungen die jeweils aktuellen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu ist eine Corona-Testbescheinigung mit negativem Testergebnis ausgestellt durch den Arbeitgeber oder eine offizielle Teststelle vorzuzeigen. Diese Bescheinigung muss das Test-Datum und -Uhrzeit, die Unterschrift der Kontrollperson und den Stempel der ausstellenden Einrichtung enthalten und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es ist eine FFP2 bzw. KN95- Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und durchgehend zu tragen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskanzleramt
Postort: Berlin
Quelle: OJS 2021/S 115-302608 (2021-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 325 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 188-489635
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 115-302608
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind elektronisch im Standardrechnungsformat X-Rechnung einzureichen; die Zahlung erfolgt ebenfalls elektronisch. Die Angabe bei V.2.4 "Gesamtwert des Auftrags" erfolgt aus rein technischen Gründen und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen. Die Summe der Räum- und Streuflächen beträgt 20.582,75 m². Die Summe der Fläche für Zwischenreinigung (Beseitigung Streugut) beträgt 3.376 m². Die Summe der Treppenstufen beträgt 301 Stück.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundeskanzleramt Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-14 📅
Name: Straman GmbH
Postanschrift: Alt Buch 53-57
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angabe bei V.2.4 "Gesamtwert des Auftrags" erfolgt aus rein technischen Gründen und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 11012
E-Mail: 113-beschaffung@bk.bund.de 📧
Quelle: OJS 2021/S 188-489635 (2021-09-23)