Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 „Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik“, sowie 4-24 „Stadtentwässerung und Straßenunterhalt“ in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung
21/00011”
Produkte/Dienstleistungen: Abholdienst für Wäsche📦
Kurze Beschreibung:
“Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 „Entsorgungsbetrieb und...”
Kurze Beschreibung
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 „Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik“, sowie 4-24 „Stadtentwässerung und Straßenunterhalt“ in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Unteres Rheinufer 47
67061 Ludwigshafen, Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Kaiserwörthdamm 3/3 a
67065 Ludwigshafen
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 „Entsorgungsbetrieb und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 „Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik“, sowie 4-24 „Stadtentwässerung und Straßenunterhalt“in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
Für alle Kleidungsstücke inklusive der aufgebrachten Logos und Reflektorstreifen ist eine Nutzungsdauer von 2 Jahren (1/104 Wochen) für die Berechnung anzusetzen. Ein Austausch bei durchschnittlichem Verschleiß ist im Einzelpreis einkalkuliert.
Der Austausch der Kleidung erfolgt einmal wöchentlich an allen Standorten.
Es erfolgt eine garantierte Rückführung der Bekleidungsstücke aus der Vorwoche.
Für die gereinigte Wäsche werden durch den Dienstleister an allen Standorten einzeln abschließbare Wäscheschränke für jeden Träger bereitgestellt.
Für die verschmutzte Bekleidung werden durch den Dienstleister an allen Standorten Einwurfsammelschränke bereitgestellt.
Die Kosten für Aufstellung und Bereitstellung der Schränke sind in die Bekleidungspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die gereinigte Bekleidung wird durch den Dienstleister in die Wäscheschränke einsortiert.
Es werden trockene, frostfreie Räumlichkeiten zur Aufstellung der Wäscheschränke durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die Gesamtanzahl der Träger liegt bei ca. 430. Von eventuellen Schwankungen der Trägeranzahl bleiben die Einzelpreise unberührt. Nachforderungen aus Mehr- oder Mindermengen sind ausgeschlossen
Die Vergabe erfolgt für einen Zeitraum von 4 Jahren, beginnend mit dem 1. Januar 2022 und endend mit Ablauf des 31. Dezembers 2025. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Eine 1-malige Verlängerung um ein weiteres Jahr kann durch den Auftraggeber angeboten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß § 48 Abs. 4, 5, 6 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen),
— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen),
— Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten 3 Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. (Eintagung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 10...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 10 VgV. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eintragung in das Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
— Erklärung zu den technischen Fachkräften (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen),
— Erklärung zu geeigneten Referenzen der letzten 3 Jahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-20
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eintragung in das...”
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eintragung in das Formblatt 234 Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft,
— Mustererklärung 1 nach § 4 Abs. 1 LTTG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz — LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYE4.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz”
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 65194940📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 6519494170 📠
URL: https://add.rlp.de/de/startseite/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2021/S 079-202417 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 "Entsorgungsbetrieb und...”
Kurze Beschreibung
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 "Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik", sowie 4-24 "Stadtentwässerung und Straßenunterhalt" in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1642605.10 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen, Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen, Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein Kaiserwörthdamm 3/3a 67065 Ludwigshafen
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 "Entsorgungsbetrieb und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) beabsichtigt die Bereitstellung der Dienst- und Schutzkleidung in den Bereichen 4-22 "Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik", sowie 4-24 "Stadtentwässerung und Straßenunterhalt" in ein einheitliches Mietwäschesystem zu überführen und die Ausführung hiermit, in Form einer Rahmenvereinbarung, an einen Dienstleister zu vergeben.
Für alle Kleidungsstücke inklusive der aufgebrachten Logos und Reflektorstreifen ist eine Nutzungsdauer von zwei Jahren (1/104 Wochen) für die Berechnung anzusetzen. Ein Austausch bei durchschnittlichem Verschleiß ist im Einzelpreis einkalkuliert.
Der Austausch der Kleidung erfolgt einmal wöchentlich an allen Standorten.
Es erfolgt eine garantierte Rückführung der Bekleidungsstücke aus der Vorwoche.
Für die gereinigte Wäsche werden durch den Dienstleister an allen Standorten einzeln abschließbare Wäscheschränke für jeden Träger bereitgestellt.
Für die verschmutzte Bekleidung werden durch den Dienstleister an allen Standorten Einwurfsammelschränke bereitgestellt.
Die Kosten für Aufstellung und Bereitstellung der Schränke sind in die Bekleidungspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die gereinigte Bekleidung wird durch den Dienstleister in die Wäscheschränke einsortiert.
Es werden trockene, frostfreie Räumlichkeiten zur Aufstellung der Wäscheschränke durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die Gesamtanzahl der Träger liegt bei ca. 430. Von eventuellen Schwankungen der Trägeranzahl bleiben die Einzelpreise unberührt. Nachforderungen aus Mehr- oder Mindermengen sind ausgeschlossen
Die Vergabe erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem 01. Januar 2022 und endend mit Ablauf des 31. Dezembers 2025. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr kann durch den Auftraggeber angeboten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Hygienemanagement (z.B. nach RABC EN ISO 14065 oder vergleichbar)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015 oder vergleichbar)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltmanagement (ISO 14001 oder vergleichbar)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Körperverträglichkeit (z.B. FKT-Siegel oder vergleichbar)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeitsbericht
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eigenverpflichtungen (z.B. CO2 Einsparung)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verwendung biologischer Reinigungsmittel (z.B. auf Weizenbasis)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Imprägnieren von Schutzkleidung ausschließlich fluorcarbonfrei (z.B. Zero-F)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederaufbereitung des Brauchwassers
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verwendung nachhaltiger Stoffe
Preis (Gewichtung): 50.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-202417
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Kreuznacher Zentralwäscherei GmbH & Co. Mietwäsche KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kreuznacher Zentralwäscherei GmbH & Co. Mietwäsche KG
Postanschrift: Industriestraße 8
Postort: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 671886000📞
E-Mail: elena.geier@diemietwaesche.de📧
Fax: +49 6718860050 📠
Region: Bad Kreuznach🏙️
URL: http://www.diemietwaesche.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1642605.10 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYY00
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 213-562453 (2021-10-29)