Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung eines Dritten mit der Dienstleistung „Wohnen für Frauenhausbewohnerinnen, besonders schutzbedürftige LSBTI*-Geflüchtete und andere besonders schutzbedürftige Geflüchtete“.
Der AN soll pro Projektjahr maximal 65 Haushalte der o.g. Zielgruppen in privates Wohnen vermitteln. Die Nachhaltigkeit der Vermittlung erfolgt durch intensive Begleitung und Beratung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsgebenden.
Es handelt sich um eine Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen gem. § 130 Abs. 1 GWS i.V.m. §§ 64 ff. VgV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wohnen für Frauenhausbewohnerinnen, besonders schutzbedürftige LSBTI*-Geflüchtete und andere besonders schutzbedürftige Geflüchtete
FB 2021000677”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung eines Dritten mit der Dienstleistung „Wohnen für Frauenhausbewohnerinnen, besonders schutzbedürftige LSBTI*-Geflüchtete und andere besonders schutzbedürftige Geflüchtete“.
Der AN soll pro Projektjahr maximal 65 Haushalte der o.g. Zielgruppen in privates Wohnen vermitteln. Die Nachhaltigkeit der Vermittlung erfolgt durch intensive Begleitung und Beratung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsgebenden.
Es handelt sich um eine Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen gem. § 130 Abs. 1 GWS i.V.m. §§ 64 ff. VgV.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung eines Dritten mit der Dienstleistung „Wohnen für Frauenhausbewohnerinnen, besonders schutzbedürftige LSBTI*-Geflüchtete und andere besonders schutzbedürftige Geflüchtete“.
Der AN soll pro Projektjahr maximal 65 Haushalte der o.g. Zielgruppen in privates Wohnen vermitteln. Die Nachhaltigkeit der Vermittlung erfolgt durch intensive Begleitung und Beratung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsgebenden.
Die Ausschreibung und Vergabe folgen den Zielen des Hamburgischen Opferschutzkonzeptes des Senats (Drs. 20/10994 ). Das Opferschutzkonzept des Senats beleuchtet insbesondere die Situation von Frauen und Mädchen, da diese überproportional häufig von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.
Neben der Gruppe der Frauen und Mädchen gilt eine spezielle Achtsamkeit der Gruppe der besonders schutzbedürftigen LSBTI*-Geflüchteten und anderen besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Obwohl die Träger von Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten umfassende einrichtungs-spezifische Schutzkonzepte implementiert haben, kann der individuelle Schutz Einzelner nicht immer über das vorrangig zu nutzende Regelsystem gewährleistet werden.
Für die o.g. Zielgruppen ist das Leben in privatem Wohnraum oft die einzige Möglichkeit, sich Gewalt zu entziehen. Gleichzeitig haben sie Schwierigkeiten, sich selber am Wohnungsmarkt zu versorgen. Aufgabe des AN wird es daher sein, die Vermittlung in privaten Wohnraum zu ermöglichen.
Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterlagen und dem technischen Leistungsverzeichnis.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren führt die Finanzbehörde Hamburg.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Vergabe von Aufträgen über soziale und besondere Dienstleistungen gem. § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 64 ff. VgV.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept über die Leistungsdurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Preis/Kostenkalkulation
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: zweimalige Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr bis max. 31.12.2026
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Es ist der Vordruck zur Eignung ausgefüllt und ggfs. unterzeichnet einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2) Mit dem Angebot ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mitzuteilen (einzutragen im Vordruck Eignung).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Es sind zwingend die in dem Vordruck Eignung geforderten 3 Referenzen einzureichen.
7) Es ist eine Darstellung des Unternehmens mit Übersicht über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Es sind zwingend die in dem Vordruck Eignung geforderten 3 Referenzen einzureichen.
7) Es ist eine Darstellung des Unternehmens mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, einzureichen.
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-07
10:00 📅
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 152-404664 (2021-08-04)
Ergänzende Angaben (2021-08-25)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 152-404664
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 07.09.2021
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 15.09.2021
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2021
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.12.2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 07.09.2021
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 15.09.2021
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Text
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Text
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Korrekturzyklus 1: Es gibt Änderungen am Technischen Leistungsverzeichnis und der Preiskalkulation. Die Angebotsfrist wird um die Dauer des Korrekturzyklus verlängert.
“Es gab Änderungen am Technischen Leistungsverzeichnis und der Preiskalkulation. Die Frist zur Angebotsabgabe wird um die Dauer des Korrekturzyklus verlängert.”
Quelle: OJS 2021/S 167-438450 (2021-08-25)
Ergänzende Angaben (2021-09-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
“Korrektur Seite 4 des Technischen Leistungsverzeichnisses/ Lesitungsbeschreibung”
Quelle: OJS 2021/S 176-459098 (2021-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 435 660 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 152-404664
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Wohnen für Frauenhausbewohnerinnen, besonders schutzbedürftige LSBTI*-Geflüchtete und andere besonders schutzbedürftige Geflüchtete”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lawaetz-wohnen&leben gGmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 435 660 💰
“Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser...”
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde hat sich vorbehalten, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen waren seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu konnten den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Korrekturzyklus 1: Es gab Änderungen am Technischen Leistungsverzeichnis und der Preiskalkulation. Die Angebotsfrist wurde um die Dauer des Korrekturzyklus verlängert.
Der Wert der Beschaffung wurde im Rahmen der Ausschreibung von der Bedarfsstelle vorgegeben.
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Quelle: OJS 2021/S 222-585305 (2021-11-11)