Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Eignungskriterien - Mindeststandards an die Teilnehmer
Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Planungs- und Bauaufgabe nachgewiesen ist (Mindestkriterien = KO-Kriterien):
1. Für den Bewerber/Generalübernehmer sind mindestens drei Referenzprojekte einzureichen.
1.1 Für den Bewerber/Generalübernehmer sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis c) in allen drei Referenzen nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen aus den Bereichen Wohnungsbau (z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.), Bürobau oder Hotelbau stammen.
b) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Der Bewerber war in allen Referenzen Generalunternehmer für das Projekt. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen) und 400 (Technische Anlagen) nach DIN 276 ausgeführt hat.
1.2 Für den Bewerber/Generalübernehmer sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis d) in mindestens einer Referenz nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Mindestens eine Referenz muss ein Wohnungsbauprojekt darstellen
(z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.)
b) Dieses Projekt muss über mindestens 25 Wohneinheiten verfügen
c) Bei mindestens eine Referenz müssen die Baukosten (KG 300-400) mindestens
3,5 Mio. EUR brutto betragen
d) Bei mindestens eine Referenz muss die BGF mindestens 2.000 m2 betragen
2. Für den vom Bewerber/Generalübernehmer angegebenen Objektplaner der Ausführungs- und Detailplanung (LP5 gem. §34 HOAI) sind ebenfalls mindestens drei Referenzprojekte einzureichen.
2.1 Für den Objektplaner sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis c) in allen drei Referenzen nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen aus den Bereichen Wohnungsbau (z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.), Bürobau oder Hotelbau stammen.
b) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Bei allen Referenzprojekten hat der Objektplaner mindestens die LP5 gem. §34 HOAI erbracht
2.2 Für den Objektplaner sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis d) in mindestens einer Referenz nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Mindestens eine Referenz muss ein Wohnungsbauprojekt darstellen
(z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.)
b) Dieses Projekt muss über mindestens 15 Wohneinheiten verfügen
c) Bei mindestens eine Referenz müssen die Baukosten (KG 300-400) mindestens
2,5 Mio. EUR brutto betragen
d) Bei mindestens eine Referenz muss die BGF mindestens 1.000 m2 betragen
2. Auswahlkriterien
Sofern mehr Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können, wird die Rangfolge der Bewerber mittels objektiven Auswahlkriterien gemäß u.s. Bewertungsmatrix festgelegt. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers/Generalübernehmers und dessen Objektplaner für selbst erbrachte Leistungen gewertet. Die Wertungskriterien gliedern sich in 5 Gruppen und werden wie folgt gewertet:
In den Kriteriengruppen werden maximal drei Referenzen gewertet. Wenn der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, werden jeweils die drei bestbewerteten Referenzen berücksichtigt. Alle Referenzen müssen im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ende der Teilnahmefrist fertig gestellt und abgenommen worden sein, und müssen mit den hier geforderten Aufgaben vergleichbar sein.
In der Gruppe I "Schlu?sselfertige Planung und Ausfu?hrung.." werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 10 Punkte, fu?r drei Referenzen 30 Punkte.
In der Gruppe II "Schlu?sselfertige Ausfu?hrung von Geba?uden nach Gebäudetyp, Größe und Kosten" werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 40 Punkte, fu?r drei Referenzen 120 Punkte.
In der Gruppe III "Qualifikation und Erfahrung des benannten Projektleiters" werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 10 Punkte, fu?r drei Referenzen 30 Punkte. Hinzu kommen Angaben zu Erfahrungen in Berufsjahren und in Anzahl an Projekten als Projektleiter. Hier sind zusätzlich weitere 20 Punkte erreichbar.
In der Gruppe IV "Referenzen des benannten Projektleiters" werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 40 Punkte, fu?r drei Referenzen 120 Punkte.
In der Gruppe V "Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit" werden die Punkte anhand des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Bewerbers aus den letzten drei Jahren ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl liegt hier bei 80 Punkten
Der Bewerber/Generalübernehmer kann somit maximal 400 Punkte erreichen.
Bei gleicher Bewertung in der Gesamtsumme aller Auswahlkriterien entscheidet das Los.