Beschreibung der Beschaffung
Geschätztes Investitionsvolumen:
Nach den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden Informationen wird von einem Investitionsvolumen für die 3 Schulstandorte zur Errichtung der geplanten Gebäude und Außen- sowie Nebenanlagen einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 85 Mio. EUR ausgegangen.
Planungsvorgaben:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) hat im August 2019 eine neue Raumprogrammempfehlung für Schulen herausgegeben. An diesen Raumprogrammempfehlungen hat sich die Planung zu orientieren. Dabei soll insbesondere auch das VHG-Konzept (verlässliche Halbtagsgrundschule) bei der Planung Berücksichtigung finden.
Die Grundschulen müssen nicht nur den Anforderungen von Schule genügen. Vielmehr sollen auch nach Unterrichtsschluss die Schülerinnen und Schüler integrativ nach den Vorgaben des Kita-Gesetzes weiter betreut werden. Als weitere potentielle Nutzung ist zu berücksichtigen, dass nach Schulschluss und nach Ende der Nachmittagsangebote das Gebäude auch für Angebote von Vereinen und sozialen Trägern geöffnet werden können.
Für die Grundauslastung (Schule und Kinderbetreuung) müssen die Schulgebäude Platz für 21 Grundschulklassen und somit für ca. 550 Schülerinnen und Schüler bieten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass bis zu 360 Kinder nach Unterrichtsschluss noch weiter im Gebäude zu betreuen sind. Die Errichtung eines klassischen Hortes ist nicht vorgesehen.
Aus Sicht der Auftraggeberin bedarf es eines klugen Raumkonzeptes, welches moderne pädagogische Ansätze und auch eine breite Doppelnutzung von Räumen für die Schule als auch für die Kinderbetreuung ermöglicht. Das Raumkonzept und das pädagogische Konzept für die integrierten Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung werden im weiteren Planungsprozess erarbeitet und aufeinander in Abstimmung mit der Stadt Ludwigsfelde abgestimmt.
Es wird eine klare Gliederung der Schulgebäude erwartet, mit einem gut erkennbaren Zentralbereich, der eine intuitive Erschließung der Schule ermöglicht. Die klare Gliederung soll dazu beitragen, sogenannte „tote“ Räume und Flächen zu minimieren, um die tatsächliche Nutzfläche im Vergleich zur Gesamtfläche zu maximieren.
Neben einer optimalen Flächengestaltung soll ein Schulgebäude insbesondere Antworten auf die Themen Lärm, Belichtung und Belüftung geben. Das Gebäude soll so strukturiert und geplant werden, dass es von vornherein gute Bedingungen in Bezug auf Licht, Luft und Lärm (L) bietet. Damit einher geht der Anspruch, die technische Gebäudeausstattung in diesen Bereichen auf ein gutes Mittelmaß zu beschränken.
Bei der Planung der Schulen muss auch die Corona-Pandemie und ihre Lehren für ein Schulgebäude bewertet und berücksichtigt werden.
Der aktuellen Dynamik im Bereich Digitalisierung folgend, sollen die Schulneubauten sehr gut ausgerüstet werden. Neben einem Highspeed-Anschluss von mindestens 1 GigaByte und Datendosen in allen Räumen sollen die Schulneubauten auch mit einem leistungsstarken WLAN-Netz im gesamten Gebäude ausgerüstet sein. Die Klassenräume sollen zudem digitale Displays erhalten. Die genauen Anforderungen an die IT-Infrastruktur sollen im weiteren Planungsprozess in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulträger erarbeitet werden. Als Grundlage dafür können dienen:
— Bündnis für Bildung: Die digitale Checkliste für die Implementierung von schulischer Infrastruktur, Version 2.0 (November 2020),
— DigitalAgentur Brandenburg: Orientierungshilfe zur IT-Basis-Ausstattung an Schulen im Land Brandenburg.
In den in der Angebotsphase von den Bietern einzureichenden Konzepten werden Aussagen zu den vorgenannten Punkten erwartet. Zudem werden Aussagen erwartet wie insbesondere in der Vorplanung sowie in der Entwurfsplanung mögliche Einsparpotentiale bei Bau und Betrieb erreicht werden können.
Zudem ist im Konzept darzustellen, wie das Ziel der Auftraggeberin, nach Möglichkeit baugleiche Schulen zu errichten, erreicht werden kann, um möglichst hohe Einsparpotentiale in der Planungsphase, aber auch in der Bauausführungsphase erreichen zu können.
Zeitplan:
Ausgehend von einer geplanten Zuschlagserteilung Ende September/Anfang Oktober 2021 hat der künftige Auftragnehmer unmittelbar mit der Planung für die Schulen an den Standorten 2. a) sowie 2. b) sowie der Sporthallen, Sportaußenanlagen und sonstigen Außenanlagen zu beginnen. Ziel ist es, die Entwurfsplanung bis zum Jahresende 2021 abzuschließen. Die notwendigen Baugenehmigungen sollen bis Mitte 2022 vorliegen, damit die Realisierung der Vorhaben bis Mitte 2024 abgeschlossen werden kann.
Mit den Planungen der Schule sowie der geplanten Sporthalle und sämtlicher Nebenanlagen für den Standort 2. c) soll nach Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Ludwigsfelde und der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen begonnen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass dieses voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022 der Fall sein wird.