Beschreibung der Beschaffung
Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung einer Wohnanlage mit bis zu 24 Wohneinheiten auf dem Grundstück Seestraße 28 in Stahnsdorf. Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Güterfelde, Flur 6, Flurstück 149. Die Größe des Grundstücks beträgt 3.438 m². Auf dem Grundstück liegen die Medien Wasser, Abwasser, Strom und Gas an.
Die zu bebauende Fläche befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben ist im Rahmen des § 34 BauGB zulässig.
Das Grundstück ist unbebaut und liegt zwischen zwei öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen (Seestraße/Am Anger). Damit ist die Erschließung grundsätzlich gesichert.
Abgesehen von der denkmalgeschützten Anlage "Gutshaus Güterfelde" ist die vorhandene Umgebungsbebauung eher kleinteilig. Die Planung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Seestraße 28 sollte somit aus mehreren Gebäuden bestehen. Daher wird von mindestens 2 Gebäuden ausgegangen, die entsprechend der Umgebungsbebauung auf dem Grundstück angeordnet werden können. Es ist ausschließlich eine Wohnnutzung vorzusehen. Die Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit, Nebenanlagen usw. sind entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung zu berücksichtigen.
Die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf zu planen.
Dach- und Fassadengestaltung ist an die Umgebungsbebauung anzupassen. Denkbar wäre auch ein Staffelgeschoss. Balkone sind im Rahmen der Möglichkeiten mit anzuordnen. Die Wohnungsgröße sollen von 2- bis 3-Raum-Wohnungen gestaffelt vorgesehen werden.
Anforderung an den Planer:
Alle zu erbringenden Planungsleistungen inklusive der Fachplanungen sind durch das Planungsbüro im eigenen Büro zu erbringen bzw. mit Fachplanern, die mit dem Büro zusammenarbeiten. Die Beauftragung erfolgt jedoch nur an ein Büro, dass die entsprechende Planung koordiniert.
Die Baukosten werden auf ca. 3.800.000,- EUR (brutto) geschätzt.
Die Einreichung des Bauantrages soll im Jahr 2022 erfolgen, sodass planmäßig im Jahr 2024 mit dem Bau begonnen werden kann.
Hierbei sind sämtliche Grundleistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen:
Gebäudeplanung und Innenräume nach § 34 HOAI
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1-6 HOAI
Freianlagen nach 39 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die folgenden Leistungen der Leistungsstufe I. für den 1. BA beauftragt:
1. BA Neubau
Leistungsstufe I: LP 1 - 3 aller o.g. Leistungsbilder sowie die folgende Besonderen Leistungen:
Erstellung Brandschutzplanung (einschließlich konstruktiver Brandschutz, Flucht-, und Rettungswege), Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), insbesondere Nachweis Wärmeschutz, EnEV 2016, Beratungsleistung Bauakustik und Raumakustik (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), Erarbeitung Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 bzw. DIN 18017-3.
In den weiteren Leistungsstufen werden folgende Leistungen beauftragt:
Leistungsstufe II: LP 4 aller oben genannter Leistungsbilder inklusive sämtlicher Planungsleistungen
Leistungsstufe III: LP 5 - 7 Neubau (Tragwerksplanung nur bis LP 6);
Leistungsstufe IV: LP 8 - 9 Neubau aller oben genannten Leistungsphasen (Tragwerksplanung nur bis LP 6)