Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm aus 29 Kläranlagen des WVER, aufgeteilt in 5 Gebietslose: Los 1: — ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028; Los 2: — ca. 5 000 bis 15 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028; Los 3: — ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom — 1.8.2022 bis 31.12.2028; Los 4: — ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028; Los 5: — ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm aus 29 Kläranlagen des WVER, aufgeteilt in 5 Gebietslose:
Los 1:
— ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 2:
— ca. 5 000 bis 15 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028;
Los 3:
— ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom — 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 4:
— ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 5:
— ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm aus 29 Kläranlagen des WVER, aufgeteilt in 5 Gebietslose:
Los 1:
— ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 2:
— ca. 5 000 bis 15 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028;
Los 3:
— ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom — 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 4:
— ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 5:
— ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️ Düren
🏙️ Heinsberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-14 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 134-356754
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm aus 29 Kläranlagen des WVER, aufgeteilt in 5 Gebietslose:
Los 1:
— ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 2:
— ca. 5 000 bis 15 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028;
Los 3:
— ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom — 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 4:
— ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028;
Los 5:
— ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Aachen-Soers, Laufzeit vom 1.8.2022 bis bis 31.12.2028.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von ca. 5 000 bis 15 000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028.
Beschreibung der Verlängerungen: Max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von ca. 19 000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von ca. 15 000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2028.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Aachen-Soers,
Krefelder Str. 299
52070 Aachen
Kläranlage Düren-Merken,
Mühlenweg 10
52382 Niederzier
Kläranlage Waldfeucht-Haaren
Kitscherweg
52525 Heinsberg-Waldfeucht
Kläranlage Wassenberg
Forster Weg
41849 Wassenberg
Kläranlage Heinsberg-Kirchhoven
Lindenstraße
52525 Heinsberg Kläranlage
Hückelhoven-Ratheim,
Am Schieferpley 4
41836 Hückelhoven-Ratheim
Kläranlage
Geilenkirchen-Flahstraß
Ortsteil Flahstraß
52511 Geilenkirchen
Kläranlage Linnich
An der B57
52441 Linnich
Kläranlage Übach-Palenberg-Frelenberg
Teverner Straße
52531 Übach-Palenberg
Kläranlage Stolberg-Steinfurt
Eschweiler Str. 198 a
52222 Stolberg
Kläranlage Baesweiler-Setterich
Am Klärwerk
52499 Baesweiler
Kläranlage Jülich
Hasenfeldweg
52428 Jülich
Kläranlage Alsdorf-Bettendorf
Aldenhovener Str.
52477 Alsdorf
Kläranlage Herzogenrath-Worm
Grenzstraße
52134 Herzogenrath
Kläranlage Alsdorf-Broichtal
Im Broichtal
Kläranlage Herzogenrath-Steinbusch
Klinkheider Str.
Kläranlage Aachen-Horbach
Scherbstrasse, 52072 Aachen-Horbach
Kläranlage Würselen-Euchen
Broicher Str. (L 233)
52146 Würselen
Kläranlage Eschweiler
Am Haus Palant
52249 Eschweiler
Kläranlage Langerwehe
Luchemer Str. 100
52379 Langerwehe
Kläranlage Aachen-Eilendorf
Scheidmühlenweg
52080 Aachen-Eilendorf
Kläranlage Aachen-Süd (Brand)
Komericher Weg
52078 Aachen-Brand
Kläranlage Roetgen
Rotter Gasse
52159 Roetgen
Kläranlage Monschau-Rosenthal
Zum Rosenthal
52156 Monschau
Kläranlage Schleiden
Poensgenstr.
53937 Schleiden
Kläranlage Schleiden-Gemünd
Bruchstraße
3937 Schleiden-Gemünd
Kläranlage Simmerath
An der B266
52152 Simmerath
Kläranlage Urft/Nettersheim
Dahlbenden
53925 Urft
Kläranlage Kall
Gemünder Str.
53925 Kall
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 2Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können,
— es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR) für die eingesetzten Fahrzeuge.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden! Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden! Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mindeststandards:
Gültige Transporterlaubnis:
— EfB Zertifikat für den Transport oder
— Erlaubnis gem. § 54 KrWG oder
— Bestätigung einer Anzeige gem. § 53 KrWG oder
— Transportgenehmigung für Abfälle.
Beschreibung des Fuhrparks Auszug aus der/den gültigen Betriebsgenehmigung/en aller vorgesehenen Entsorgungsanlagen und ggfs. der vorgeschalteten Zwischenläger.
Sofern der Auszug der Betriebsgenehmigungen folgende Angaben bzw. Nachweise nicht enthält, sind gesondert vorzulegen:
— alle relevanten Annahmekriterien der Anlagen,
— Angabe der Standorte und Betreiber aller Anlagen,
— Nachweis der Anlagenkapazität zur Entsorgung bzw. Zwischenlagerung von Klärschlamm,
— Nachweis der Genehmigung für die Entsorgung des Abfallschlüssels 190805 für alle Anlagen.
Für alle Nachweise gilt:
Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Ab einem Auftragswert von 25 000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Raum E324, 52353 Düren
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen....
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen....
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 9.8.2021 zu stellen! ... Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Wertungskriterium "Wirtschaftlichkeit":
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
... Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt ,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt ,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, — Revision —
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Telefon: +49 24214941155📞
E-Mail: revision@wver.de📧
Fax: +49 24214941009 📠
Internetadresse: https://www.wver.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 134-356754 (2021-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm aus 29 Kläranlagen des WVER, aufgeteilt in 5 Gebietslose:
Los 1:
ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 2:
ca. 5.000 bis 15.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028 Los 3:
ca. 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 4:
ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 5:
ca. 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028
Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm aus 29 Kläranlagen des WVER, aufgeteilt in 5 Gebietslose:
Los 1:
ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 2:
ca. 5.000 bis 15.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028 Los 3:
ca. 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 4:
ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 5:
ca. 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
...
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 09.08.2021 zu stellen! … Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Wertungskriterium "Wirtschaftlichkeit":
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
… Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z.B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z.B. auf drei bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 09.08.2021 zu stellen! … Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Wertungskriterium "Wirtschaftlichkeit":
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
… Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z.B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z.B. auf drei bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage AC Soers, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 2:
ca. 5.000 bis 15.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028 Los 3:
ca. 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 4:
ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028 Los 5:
ca. 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028
Transport und thermische Entsorgung von ca. 19.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Aachen-Soers, Laufzeit vom 01.08.2022 bis bis 31.12.2028
Transport und thermische Entsorgung von ca. 5.000 bis 15.000 Mg/a Klärschlamm aus der Kläranlage Düren, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2024 zzgl. max. 4 einjährige Verlängerungsoptionen, längstens bis 31.12.2028
Transport und thermische Entsorgung von ca.…
… 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 7 vorwiegend im Kreis Heinsberg gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028
… 19.000 Mg/a Klärschlamm aus 8 vorwiegend in der Städteregion Aachen gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028
… 15.000 Mg/a Klärschlamm aus 12 vorwiegend in der Städteregion Aachen und in der Nordeifel gelegenen Kläranlagen, Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2028
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Name: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Postort: Mülheim an der Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Zusätzliche Informationen
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 09.08.2021 zu stellen! … Kommunikation im laufenden Verfahren:
… Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z.B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z.B. auf drei bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z.B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z.B. auf drei bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, - Revision -
Quelle: OJS 2021/S 207-542289 (2021-10-20)