zahnärztliche Beh Sys 6002144438

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

zahnärztliche Behandlungssysteme 6002144438

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-06 Auftragsbekanntmachung
2022-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stühle für Zahnbehandlungen
Referenznummer: 6002144438-BAAINBw U2.5b
Kurze Beschreibung: zahnärztliche Behandlungssysteme 6002144438
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stühle für Zahnbehandlungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwu2.5@bundeswehr.org 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=417979 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 197-513055
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Behandlungssystem Standard 123 EA (22 EA fest)
Behandlungsystem Prophylaxe 83 EA (21 EA fest)
Behandlungssystem Oralchirurgie 14 EA (4 EA fest)
Beschreibung der Optionen:
Behandlungssystem Standard 123 EA (22 EA fest)
Behandlungsystem Prophylaxe 83 EA (21 EA fest)
Behandlungssystem Oralchirurgie 14 EA (4 EA fest)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestjahresumsatz des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils mindestens 2 Mio. € netto. Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst sämtliche Leistungen, die sich auf zahnmedizin-technische Geräte beziehen, insbesondre deren Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei der Benennung von Unternehmen zur Eignungsleihe ist der kumulierte Wert aller Unternehmen maßgeblich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe mindestens einer Referenz zum Nachweis der Eignung (formlose Eigenerklärung) aus den letzten drei Jahren, aus den sich insgesamt ergibt, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bei den betreffenden Referenzprojekten insgesamt die Lieferung und Installation zahnärztlicher Behandlungssysteme erfolgreich durchgeführt haben.
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Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gemäß den
EU-Richtlinien oder der Norm DIN ISO 9001.
Konformitätserklärung nach 93/42/EWG oder vergleichbar

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw U2.5 (AIN)
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=417979 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2021/S 197-513055 (2021-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 204-579627
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 197-513055
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Behandlungssystem Standard 123 EA (22 EA fest) Behandlungsystem Prophylaxe 83 EA (21 EA fest) Behandlungssystem Oralchirurgie 14 EA (4 EA fest)
Beschreibung der Optionen:
Behandlungssystem Standard 123 EA (22 EA fest) Behandlungsystem Prophylaxe 83 EA (21 EA fest) Behandlungssystem Oralchirurgie 14 EA (4 EA fest)

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Alle Teilnehmer haben einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Tagen zugestimmt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-28 📅
Name: KaVo Dental GmbH
Postanschrift: Bismarckring 39
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7351561943 📞
Land: Biberach 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 204-579627 (2022-10-18)