Zentraldeponie Merzig-Fitten, Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers, Randdammsanierung und Ersatzerneuerung von Oberflächenwasserkanälen
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha. Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II. Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten vier Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert. Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-02.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Mülldeponien
Kurze Beschreibung:
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten vier Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten vier Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Mülldeponien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de📧
Telefon: +49 681/5000139📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36821322🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E36821322🌏
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten vier Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten vier Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
— Boden für Hauptverfüllung liefern und einbauen 560 m
— Kunststoffrohr DN 400, PVC-U, SN 8 liefern und einbauen 105 m,
— Kunststoffrohr DN 500, PVC-U, SN 8 liefern und einbauen 50 m,
— Kunststoffrohr DN 800, PVC-U, SN 8 liefern und einbauen 55 m,
— Betonfertigteilschächte DN 1200 (Tiefe T = 1,72 – 2,78 m) 7 St.,
— Betonfertigteilschächte DN 1500 (Tiefe T = 1,84 – 2,93 m) 2 St.,
— Stahlbeton-Fertigteilschachtbauwerk (2,00 m x 2,00 m) 1 St..
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 625 000 EUR 💰
Dauer: 535 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Merzig-Fitten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis zur Eignung des Unternehmens nach § 6 a EU Abs. 3 VOB / A:
— Nachweis der Zertifizierung und Überwachung als Fachbetrieb gemäß „Richtlinie für die Anforderungen an Fachbetriebe für den Einbau von Kunststoffdichtungsbahnen, weiteren Geokunststoffen und Kunststoffbauteilen in Deponieabdichtungssystemen“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
— Nachweis der Zertifizierung und Überwachung als Fachbetrieb gemäß „Richtlinie für die Anforderungen an Fachbetriebe für den Einbau von Kunststoffdichtungsbahnen, weiteren Geokunststoffen und Kunststoffbauteilen in Deponieabdichtungssystemen“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Der Nachweis der fachlichen Befähigung gemäß der vorgenannten Richtlinie kann durch Anerkennung als Fachbetrieb durch eine Güteüberwachungsgemeinschaft eines Fachverbandes geführt werden. Deren Prüfbeauftragter muss durch die BAM anerkannt sein.
— Gültige Zertifizierungs- bzw. Überwachungsurkunden des Arbeitskreises Grundwasserschutz e. V. (AK-GWS), der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e. V. (AGAS), der Gütegemeinschaft „Bauen für den Umweltschutz“ (BU) oder vergleichbarer Güteüberwachungs-gemeinschaften als Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen an Fachverlegebetriebe gem. BAM-Richtlinie.
— Gültige Zertifizierungs- bzw. Überwachungsurkunden des Arbeitskreises Grundwasserschutz e. V. (AK-GWS), der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e. V. (AGAS), der Gütegemeinschaft „Bauen für den Umweltschutz“ (BU) oder vergleichbarer Güteüberwachungs-gemeinschaften als Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen an Fachverlegebetriebe gem. BAM-Richtlinie.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 108-283634 (2021-06-02)
Ergänzende Angaben (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten 4 Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
Zentraldeponie Merzig-Fitten Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die im Zuge der Stilllegung erforderliche Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers (5. und 6. Bauabschnitt) der Zentraldeponie Merzig-Fitten in einer Größe von rd. 7,5 ha.
Bei der Deponie handelt es sich um eine Restabfalldeponie der Deponieklasse II.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten 4 Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Bei der Bauausführung zur Herstellung von Oberflächenabdichtung und Rekultivierung des Restdeponiekörpers sind Arbeiten zur Randdammsanierung und zur Erneuerung von Regenwasserkanälen zur Oberflächenentwässerung auszuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten 4 Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.
Der Deponiebereich ist in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die ersten 4 Bauabschnitte sind bereits verfüllt und mit einer Oberflächenabdichtung entsprechend der jeweils geltenden Vorschrift versehen und rekultiviert. Der 5. Bauabschnitt ist verfüllt. Im 6. Bauabschnitt werden noch inerte Abfallmassen abgelagert.