Das Albertinen-Diakoniewerk e. V. wurde 1907 gegründet und bezog 1964 den ersten Bauabschnitt des Albertinen-Krankenhaus am jetzigen Standort Süntelstraße 11a. Von 210 Betten zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich das Albertinen-Diakoniewerk e. V. zum größten diakonischen Krankenhausträger in Hamburg. Neben dem Albertinen-Krankenhaus zählen das Evangelische Amalie-Sieveking-Krankenhaus und das AlbertinenHaus sowie verschiedene Senioren-Wohnanlagen, Pflegeeinrichtungen und ergänzende Einrichtungen zum Albertinen-Diakoniewerk e. V.. Der geplante Neubau des Zentrums für Altersmedizin stellt eine bauliche Erweiterungsmaßnahme am bestehenden Albertinen-Krankenhaus dar. Die derzeit auf dem Baugelände des ZfA vorhandenen Gebäude werden im Vorfeld der Maßnahme bauseits abgebrochen. Weitere Abbruchmaßnahmen für einen Terrassenvorbau am Gebäude B aus den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts sowie für einzelne Gebäude- und Fassadenteile am Bestand sind in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben. Das Baufeld für den Neubau des ZfA und damit auch der Bereich der abzubrechenden Gebäude ist gemäß Bescheid vom 12.9.2018 als kampfmittelverdachtsfrei eingestuft worden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben den Rohbauarbeiten auch die vorbeschriebenen Abbrucharbeiten, Verbauarbeiten und Unterfangungen sowie der Feinaushub der Baugrube nach bauseitigem Grobaushub bis zu einer festgelegten Aushubgrenze. Bei der Ausführung der Arbeiten ist der Sicherheitsund Gesundheitsschutzplan des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zu beachten. Der Auftragnehmer hat für seinen Leistungbereich die Fachbauleitung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das Albertinen-Diakoniewerk e. V. wurde 1907 gegründet und bezog 1964 den ersten Bauabschnitt des Albertinen-Krankenhaus am jetzigen Standort Süntelstraße 11a. Von 210 Betten zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich das Albertinen-Diakoniewerk e. V. zum größten diakonischen Krankenhausträger in Hamburg. Neben dem Albertinen-Krankenhaus zählen das Evangelische Amalie-Sieveking-Krankenhaus und das AlbertinenHaus sowie verschiedene Senioren-Wohnanlagen, Pflegeeinrichtungen und ergänzende Einrichtungen zum Albertinen-Diakoniewerk e. V.. Der geplante Neubau des Zentrums für Altersmedizin stellt eine bauliche Erweiterungsmaßnahme am bestehenden Albertinen-Krankenhaus dar. Die derzeit auf dem Baugelände des ZfA vorhandenen Gebäude werden im Vorfeld der Maßnahme bauseits abgebrochen. Weitere Abbruchmaßnahmen für einen Terrassenvorbau am Gebäude B aus den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts sowie für einzelne Gebäude- und Fassadenteile am Bestand sind in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben. Das Baufeld für den Neubau des ZfA und damit auch der Bereich der abzubrechenden Gebäude ist gemäß Bescheid vom 12.9.2018 als kampfmittelverdachtsfrei eingestuft worden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben den Rohbauarbeiten auch die vorbeschriebenen Abbrucharbeiten, Verbauarbeiten und Unterfangungen sowie der Feinaushub der Baugrube nach bauseitigem Grobaushub bis zu einer festgelegten Aushubgrenze. Bei der Ausführung der Arbeiten ist der Sicherheitsund Gesundheitsschutzplan des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zu beachten. Der Auftragnehmer hat für seinen Leistungbereich die Fachbauleitung zu stellen.
Das Albertinen-Diakoniewerk e. V. wurde 1907 gegründet und bezog 1964 den ersten Bauabschnitt des Albertinen-Krankenhaus am jetzigen Standort Süntelstraße 11a. Von 210 Betten zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich das Albertinen-Diakoniewerk e. V. zum größten diakonischen Krankenhausträger in Hamburg. Neben dem Albertinen-Krankenhaus zählen das Evangelische Amalie-Sieveking-Krankenhaus und das AlbertinenHaus sowie verschiedene Senioren-Wohnanlagen, Pflegeeinrichtungen und ergänzende Einrichtungen zum Albertinen-Diakoniewerk e. V.. Der geplante Neubau des Zentrums für Altersmedizin stellt eine bauliche Erweiterungsmaßnahme am bestehenden Albertinen-Krankenhaus dar. Die derzeit auf dem Baugelände des ZfA vorhandenen Gebäude werden im Vorfeld der Maßnahme bauseits abgebrochen. Weitere Abbruchmaßnahmen für einen Terrassenvorbau am Gebäude B aus den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts sowie für einzelne Gebäude- und Fassadenteile am Bestand sind in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben. Das Baufeld für den Neubau des ZfA und damit auch der Bereich der abzubrechenden Gebäude ist gemäß Bescheid vom 12.9.2018 als kampfmittelverdachtsfrei eingestuft worden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben den Rohbauarbeiten auch die vorbeschriebenen Abbrucharbeiten, Verbauarbeiten und Unterfangungen sowie der Feinaushub der Baugrube nach bauseitigem Grobaushub bis zu einer festgelegten Aushubgrenze. Bei der Ausführung der Arbeiten ist der Sicherheitsund Gesundheitsschutzplan des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zu beachten. Der Auftragnehmer hat für seinen Leistungbereich die Fachbauleitung zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Leistungen umfassen die Leistungen zur Herstellung des Wärmedämmverbundsystems für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren. Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
Die Leistungen umfassen die Leistungen zur Herstellung des Wärmedämmverbundsystems für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren. Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
Dauer: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neubau des Zentrums für Altersmedizin am Albertinen-Krankenhaus
Süntelstraße 11a
22457 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Informationen zum Eintrag Berufsregister,
— Auskunft, ob Eintragung in der Liste des Vereins zur Präqulifikation von Bauunternehmen e. V. vorliegt,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungegn vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Geeignte Unterlagen zur Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Angabe Umsatzzahlen,
— Angaben zur rechtskräftigen Verurteilung oder Geldbuße,
— Angaben zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht alter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen,
— ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
— Angaben zum Vorliegen von schweren Verfehlungen,
— Angaben zum Vorliegen von Insolvenz/Liquidation,
— Angaben zu Registerabfragen (Einholen Angaben Gewerbezentralregister und Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs),
— Bestätigung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn sowie zur sozialverträglichen Beschaffung (ILO-Kernarbeitsnormen und Holzzertifizierung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vergleichbare Leistungen/Referenzen aus den letzten abgeschlossenen 5 Kalenderjahren,
— Zahl der Arbeitskräfte,
— Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und – wenn vorhanden – eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind zu benennen,
— Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und – wenn vorhanden – eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind zu benennen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gGmbH
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann Partner Rechtsanwälte
Internetadresse: www.albertinen.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45261871🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsanantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsanantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.