Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe
der EEE Teil IV Abschnitt Cund D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre).Im Formblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung
“ werden für den genannten Abschnitt folgende Angaben verlangt:
- Angaben zu zu Lieferungen und Dienstleistungen der genannten Art (dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen),
- Angaben zu technischen Fachkräften oder technsichen Stellen,
- Angaben zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Angaben zur Vertragserfüllung, Lieferkettenmanagement und
Überwachungssystem
- Angabe zur Kontrollmöglichkeit der Produktionskapazität bzw. seine
technische Leistungsfähigkeit sowie der Qualitätskontrolle
- Angaben zu Ausbildungsnachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung (Dienstleister oder Unternehmen selbst oder seiner Führungskräfte)
- Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen, Angaben zu den
durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahlen und die Zahl seiner
Fürhrungskräfte in den letzten 3 Jahren
- Angaben zu Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen
- Angaben zur Unterauftragsvergabe, Bescheinigungen zu
Qualitätssicherungsnormen, Bescheinigungen zur Erfüllung der Anforderungen
an die Umweltmanagementsysteme oder -normen. Das Formblatt
„EEEEinheitliche
Europäische Eigenerklärung“ steht unter dem in I.3) genannten
Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Zum Ausfüllen kann
auch der unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung zusätzliche Angaben:
Link und Erläuterungen zum Dienst zum Ausfüllen und wiederverwenden der
EEE genutzt werden.
Zusätzlich muss der Bieter seine fachliche Qualifikation mit
Ausbildungszertifikaten zu Konfiguration, Installation und
Programmierung der zentralen, medientechnischen
Komponenten (z.B. Mediensteuerung, Elektroakustik) mit
Abgabe des Angebotes durch Beifügen geeigneter Unterlagen
nachweisen.