— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und montieren,
— Einzelträger aus KVH, liefern und montieren,
— Umbauarbeiten an einem bestehenden Holzmodul.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zimmerarbeiten Holzbaukonstruktionen, Gebäude C1 Energie- und Technikpark Trier
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und montieren,
— Einzelträger aus KVH, liefern und montieren,
— Umbauarbeiten an einem bestehenden Holzmodul.”
Kurze Beschreibung
— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und montieren,
— Einzelträger aus KVH, liefern und montieren,
— Umbauarbeiten an einem bestehenden Holzmodul.
1️⃣
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zimmer- und Holzbauarbeiten im Gebäude C1 im Energie- und Technikpark Trier bestehend aus:
— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Zimmer- und Holzbauarbeiten im Gebäude C1 im Energie- und Technikpark Trier bestehend aus:
— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und montieren,
— Einzelträger aus KVH, liefern und montieren,
— Umbauarbeiten an einem bestehenden Holzmodul,
Einschl. der zugehörigen Nebenarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-19 📅
Datum des Endes: 2021-09-03 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
Die Vorlage der Einheitlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
— Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt,
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR oder Bestätigung eines Versicherer, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert,
— Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben für min. 3 Referenzen sind zu machen,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben hat.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-22
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-22
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2021/S 098-252637 (2021-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 124 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zimmer- und Holzbauarbeiten im Gebäude C1 im Energie- und Technikpark Trier bestehend aus:
— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Zimmer- und Holzbauarbeiten im Gebäude C1 im Energie- und Technikpark Trier bestehend aus:
— ca. 450 m Holzständerwandkonstruktionen, liefern und montieren,
— Einzelträger aus KVH, liefern und montieren,
— Umbauarbeiten an einem bestehenden Holzmodul
Einschl. der zugehörigen Nebenarbeiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-252637
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Walter Kastor GmbH & Co. KG
Postort: Oberwesel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Hunsrück-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 124 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2021/S 136-358637 (2021-07-12)