Beschreibung der Beschaffung
Das Schulgelände am Brehmweg 60 und 62 ist geprägt von Solitärbauten, die auf einem großzügigen Schulcampus mit umfangreichem Baumbestand angeordnet sind. Auf dem ca. 55.914 m² großen Grundstück befindest sich die Stadtteilschule Stellingen zusammen mit der Grundschule Brehmweg und den anteiligen Sport- und Grünanlagen. Der Gebäudebestand wurde überwiegend in den Jahren 1969 / 1970 errichtet.
Bei dem geplanten dreistöckigen Zubau handelt es sich um den Neubau eines Solitärbaus, mit welchem überwiegend zusätzliche Unterrichtsräume sowie eine Mensa mit einer Vitalküche (VK) für 300-600 Versorgungsteilnehmer (VT) bei Berücksichtigung des EG 40-Standards geschaffen werden sollen. Neben dem oben beschriebenen Zubau gilt es die derzeitige Mensa inkl. Aufwärmküche im Haus 1 (Doppel-H-Gebäude) zu einem Forscher- und Entdeckerraum gem. Raumtypenblatt der LB-Bau umzubauen. Hinzu kommt bei Berücksichtigung des EG 40-Standards optional der Neubau einer Einfeldhalle. Die organisatorischen Abhängigkeiten müssen mit dem Schulbetrieb in Einklang gebracht werden. Maßgeblich müssen jedoch Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung auf dem gesamten Schulgelände berücksichtigt werden.
Das mit dem Anbau des Eingangsbereichs und dem Umbau der Mensa im Haus 1 (Fertigstellung: 2014) beauftragte Architekturbüro Neuhaus Sasse Ingendoh Architekten sowie das mit der Machbarkeitsstudie zum Standort (Fertigstellung: 2021) beauftragte Architekturbüro Fehlig Moshfeghi Architekten sind von dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Machbarkeitsstudie wird (mind. in Teilen) mit dem Versand der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Leistung umfasst die Objektplanung für die folgenden Maßnahmen am Standort:
Umbau, Gebäude 01; ca. 50,00 m² Mietfläche; Fertigstellung bis Q4 2024
Zubau, Gebäude 04; 1.506,76 m² Mietfläche; Fertigstellung bis Q2/Q3 2024
Zubau, Gebäude 03; 640,90 m² Mietfläche; Fertigstellung bis Q1 2024 (optional)
Zubau dreistöckiger Solitärbau (Klassen + Mensa + Vitalküche 300-600 VT):
Das Projektbudget (KG 300) beträgt ca. 2.550.710,76 Mio. Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 400) beträgt ca. 1.064.242,00 Mio. Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 4.858.496,68 Mio. Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Umbau Geb.1 (Rückbau Mensa + Forscher- und Entdeckerraum):
Das Projektbudget (KG 300) beträgt ca. 441.000,00 Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 400) beträgt ca. 126.015,00 Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 756.000,00 Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Zubau Einfeldhalle (optional):
Das Projektbudget (KG 300) beträgt ca. 982.772,47 Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 400) beträgt ca. 280.825,00 Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 1.684.752,80 Euro brutto (berechnet auf Basis von 19 %).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen für den Zubau des Solitärbaus (Klassen + Mensa + VK) aus:
Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
Leistungsphasen 3 -9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen für den Umbau des Hauses 1 (Rückbau Mensa + Forscher- und Entdeckerraum) aus:
Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen): Bestandsaufnahme.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen für den Zubau der Einfeldhalle (optional) aus:
Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
Leistungsphasen 3 -9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertreter der Schule sowie Vertreter der externen Projektsteuerung nehmen ggf. in beratender Funktion bzw.in der Funktion von Sachverständigen an den Verhandlungen teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.