Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zugbegleitleistungen auf der Linie RB 20 im Auftrag der DB Regio AG in NRW
21FEA51597”
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Zugbegleitleistungen auf der euregiobahn (RB 20) im Auftrag der DB Regio AG in NRW.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Zugbegleitleistungen auf der Linie RB 20 im Auftrag der DB Regio AG in NRW.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2023-12-10 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zzgl. AG-seitige Option von 2-mal 1 Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zzgl. AG-seitige Option von 2-mal 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-31
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-02 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 087-226514 (2021-04-30)
Ergänzende Angaben (2021-05-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 087-226514
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 12/12/2021
Ende: 10/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zzgl. AG-seitige Option von 2-mal 1 Jahr” Neuer Wert
Text:
“Beginn: 12/12/2021
Ende: 11/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
zzgl. AG-seitige Option von 2-mal 1 Jahr”
Quelle: OJS 2021/S 093-245408 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zugbegleitleistungen auf der euregiobahn (RB 20) im Auftrag der DB Regio AG in NRW” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Zugbegleitleistungen auf der Linie RB 20 im Auftrag der DB Regio AG in NRW
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: zzgl. AG-seitige Option von 2-mal 1 Jahr
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 087-226514
Auftragsvergabe
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Titel: Zugbegleitleistungen auf der Linie RB 20 im Auftrag der DB Regio AG in NRW
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: I.H.S. Security GmbH
Postanschrift: Alfredstraße 64
Postort: Essen
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 161-425561 (2021-08-17)