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1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Gesamtprojektleiter – Fachplaner Technische Ausrüstung – Stellvertretung:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners über die Qualifikation eines abgeschlossenen, ingenieurwissenschaftlichen Studiums verfügen und eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren nach Abschluss des Studiums in diesem Planungsbereich (Leistungen der Fachplanung TA, Anlagengruppen 4 und 5 im Krankenhausbereich) nachweisen. Der Bewerber muss darüber hinaus über 2 Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums in diesem Planungsbereich (Leistungen der Fachplanung TA, Anlagengruppen 4 und 5 im Krankenhausbereich) für die Vertreter nachzuweisen ist.
Für maximal einen Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in diesem Planungsbereich (Leistungen der Fachplanung TA, Anlagengruppen 4 und 5 im Krankenhausbereich) anerkannt. Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorzuliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Bauüberwachung – Stellvertretung
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen, ingenieurwissenschaftlichen Studiums verfügen und eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte nachweisen. Der Bewerber muss für darüber hinaus über 2 Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte für die Vertreter nachzuweisen ist.
Für maximal einen Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in diesem Planungsbereich (Leistungen der Fachplanung TA, Anlagengruppen 4 und 5 im Krankenhausbereich) anerkannt. Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorzuliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Fachplanungen der hier zu erbringenden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 im Krankenhausbereich für vergleichbare Objekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden. Es sind mindestens 3 Referenzobjekte für die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Krankenhausbauten oder vergleichbarer. Gebäudenutzungen (Summe der hier zu planenden Kostengruppen mindestens 2 500 000 EUR netto) zum Inhalt haben. Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2015 erfolgt sein muss,
— davon darf max. eine Referenz noch in der baulichen Umsetzung sein,
— davon muss mind. eine Referenz den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung eines Krankenhauses mit Kosten der hier zu planenden Kostengruppen mind. 2 500 000 EUR (netto) beinhalten,
— davon muss mind. eine Referenz den Abschluss der Lph 8 nach dem 1.1.2016 beinhalten,
— davon muss mind. eine Referenz die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben,
— mit den Referenzen ist jede einzelne Anlagengruppe (Anlagengruppen 4 und 5) mindestens zweimal nachzuweisen.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der Lph 3, Lph 7 und nach Abschluss der Lph 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.