Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:
Nachweise: (betr. Pos. 02.01.10 bis 02.01.100)
Für die angebotene Systemdecke sind mit dem Angebot folgende Nachweise und Zertifikate vorzulegen:
— aktueller Zertifizierungsnachweis, ausgestellt durch TAIM e. V.,
— Prüfzertifikat zur Eignung im Inneneinsatz in Gebäuden,
— verifizierte Umweltproduktdeklaration nach ISO 14025 und EN 15804,
— Nachweis der Bewertung nach Prüf- und Bewertungsregelungen der DIBt Mitteilungen 10/2008 in Verbindung der NIK – Werte des AgBB und Prüfung durch sachverständige Prüfstelle,
— Eigendeklaration nach ISO 14021,
— „Leistungserklärung Nummer“ nach EN 13501-1 „nicht brennbar“,
— Gutachterliche Stellungnahme, welche die im Brandfall freiwerdenden Schwelgase der verwendeten Stahlbleche mit rückseitigem Akustikvlies und sichtseitiger Pulverbeschichtung als „unbedenklich“ beurteilt,
— Prüfzertifikat Schallabsorption nach DIN EN ISO 354 und ISO 11654 bzw. ASTM C423,
— Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019).
Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ (Formblatt 124 VHB 2017 – Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 – Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 – Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
— Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019).