Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV Bad Rodach - Reinigungsdienstleistungen Volksschule mit Bayernhalle Bad Rodach - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
1020-0452-2021/000741”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Reinigungsdienstleistungen: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Volksschule und Bayernhalle Bad Rodach” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Volksschule Bad Rodach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Volksschule Bad Rodach
Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate...”
Beschreibung der Beschaffung
ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Volksschule Bad Rodach
Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 wird eine Probezeit vereinbart.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeiten-/Reklamationskonzept
Preis (Gewichtung): 70,00
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 wird...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 wird eine Probezeit vereinbart.
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Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung
der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung
nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht
berücksichtigt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bayernhalle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Bayernhalle Bad Rodach
Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate...”
Beschreibung der Beschaffung
ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Bayernhalle Bad Rodach
Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 wird eine Probezeit vereinbart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ace5fc23c-c27535fb624c723” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ace5fc23c-c27535fb624c723” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ace5fc23c-c27535fb624c723”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-07
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-07
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen
genannte Adresse...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen
genannte Adresse (Postanschrift) ist "ausschließlich" für die
Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den
elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
27.08.2021
Hinweis zur Abgabe eines Angebots:
Die Gesamtgröße "ALLER" Unterlagen der Angebote dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91522 Ansbach
91511Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Quelle: OJS 2021/S 151-401463 (2021-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 323 500 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Rodach
Beschreibung der Beschaffung:
“ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Volksschule Bad Rodach Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate...”
Beschreibung der Beschaffung
ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Volksschule Bad Rodach Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate. Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 wird eine Probezeit vereinbart.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Bayernhalle Bad Rodach Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate...”
Beschreibung der Beschaffung
ZV - Bad Rodach - Reinigungsdienstleistung Bayernhalle Bad Rodach Grundreinigung/Unterhaltsreinigung/Glasreinigung Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate. Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 wird eine Probezeit vereinbart.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 151-401463
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Volksschule Bad Rodach
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schlesierstraße 4
Postort: Bad Neustadt
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wgr.badneustadt@wisag.de📧
Region: Rhön-Grabfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 283130.70 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bayernhalle
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 113111.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 245-647317 (2021-12-14)