ZV - Landkreis Coburg - Erbringung von Postdienstleistungen (Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer Auftraggeber)

Landkreis Coburg

Erbringung von Postdienstleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-29 Auftragsbekanntmachung
2021-08-30 Ergänzende Angaben
2021-09-16 Ergänzende Angaben
2021-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Referenznummer: 1020-0452-2021/000754
Kurze Beschreibung: Erbringung von Postdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Coburg
Postanschrift: Lauterer Straße 60
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ae7f73944-51bdad8204a2c2f1 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-03 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 148-394222
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Coburg Lauterer Straße 60 96450 Coburg

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Briefversand PLZ 96XXX
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Coburg hat die Betreuung des Briefversands ("Postdienstleistungen") der Dienststellen des Landratsamtes Coburg (alle Bereiche) sowie des Jobcenter Coburg Land, der Stadt und Land aktiv GmbH, des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V., der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg, dem Zweckverband Grünes Band, dem Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Zweckverband Museen des Coburger Landes, ab dem 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 zu vergeben.
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Die Vergabe der Postdienstleistung erfolgt als sogenannte gemeinsame Auftragsvergabe gem. § 4 Abs. 1 Vergabeverordnung - VgV.
Los 1: Rahmenvertrag Briefversand im Raum PLZ-Gebiet 96XXX
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Bezeichnung des Loses: Briefversand National
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Rahmenvertrag Briefversand im Raum alle sonstigen PLZ-Gebiete National (Festland und Inseln)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre.Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept/Beurteilung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologische Komponente
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 50,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ae7f73944-51bdad8204a2c2f1 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 20.08.2021

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 148-394222 (2021-07-29)
Ergänzende Angaben (2021-08-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-447272
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 148-394222
ABl. S-Ausgabe: 171
Quelle: OJS 2021/S 171-447272 (2021-08-30)
Ergänzende Angaben (2021-09-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 183-477051
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert.
Quelle: OJS 2021/S 183-477051 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 428 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 246-650993
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Coburg hat die Betreuung des Briefversands ("Postdienstleistungen") der Dienststellen des Landratsamtes Coburg (alle Bereiche) sowie des Jobcenter Coburg Land, der Stadt und Land aktiv GmbH, des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V., der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg, dem Zweckverband Grünes Band, dem Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Zweckverband Museen des Coburger Landes, ab dem 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 zu vergeben. Die Vergabe der Postdienstleistung erfolgt als sogenannte gemeinsame Auftragsvergabe gem. § 4 Abs. 1 Vergabeverordnung - VgV. Los
1: Rahmenvertrag Briefversand im Raum PLZ-Gebiet 96XXX
2: Rahmenvertrag Briefversand im Raum alle sonstigen PLZ-Gebiete National (Festland und Inseln)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-15 📅
Name: Postdienst Oberfranken
Postanschrift: Alte Forstlahmer Straße 28
Postort: Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.kramarczyk@postdienst-oberfranken.de 📧
Land: Kulmbach 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 307 160 EUR 💰
86 296 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 246-650993 (2021-12-15)