ZV - Landkreis Coburg - Erdgaslieferung Privates Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule

Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.

Erdgaslieferung - Heinrich-Schaumberger-Schule

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-07 Auftragsbekanntmachung
2021-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 1020-0452-2021/000861
Kurze Beschreibung: Erdgaslieferung - Heinrich-Schaumberger-Schule
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.
Postanschrift: Lauterer Straße 60
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17b97647615-6fc7ca41f22d239c 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-10 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 176-456520
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2022 für einen Lieferzeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr in einem offenen Verfahren europaweit aus.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2022 für einen Lieferzeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr in einem offenen Verfahren europaweit aus.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Privates Förderzentrum
Heinrich-Schaumberger-Schule
Judenberg 44
96450 Coburg
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2022 für einen Lieferzeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr in einem offenen Verfahren europaweit aus.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2022 für einen Lieferzeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr in einem offenen Verfahren europaweit aus.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Brigitte Keyser
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17b97647615-6fc7ca41f22d239c 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den
elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können
(z.B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung
und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift)
der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen"
der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
01.10.2021
Hinweis zur Abgabe eines Angebotes/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/Teilnahmeanträge
dürfen 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2
GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die
Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10
Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach §
134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber
kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach
§ 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Promenade 27
Quelle: OJS 2021/S 176-456520 (2021-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 100212.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.
Postanschrift: Lautererstr. 60

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 222-584776
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 176-456520
ABl. S-Ausgabe: 222

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-10 📅
Name: SÜC Energie und H2O GmbH
Postanschrift: Bamberger Str. 2-6
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb-kam@suec.de 📧
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 100212.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 222-584776 (2021-11-11)