Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV – Landkreis Coburg – Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg
1020-0452-2021/000225”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg.”
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Coburg – Abfallwirtschaft
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“— Übernahme und Transport des Grünguts von den acht om Landkreis gestellten Annahmestellen,
— Übernahme des Grünguts aus der Containersammlung,
— Stellen...”
Beschreibung der Beschaffung
— Übernahme und Transport des Grünguts von den acht om Landkreis gestellten Annahmestellen,
— Übernahme des Grünguts aus der Containersammlung,
— Stellen einer weiteren Annahmestelle (mindestens Sammelstelle oder Kompostierung) im Stadtgebiet Rödental und Annahme von Grüngut,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des an den Sammelplätzen anfallenden Sickerwassers,
— Mindestens einmal wöchentliche Kontrolle der Sammelplätze,
— Ordnungsgemäße Verwertung des Grünguts,
— Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 90,00
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177d8b221bf-52ffc34a196dd5ed” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177d8b221bf-52ffc34a196dd5ed” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177d8b221bf-52ffc34a196dd5ed”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist „ausschließlich“ für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 22.3.2021.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberfranken – VOB-Stelle
Postanschrift: Ludwigstraße 20
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 921 / 604-1596📞
E-Mail: vob-stelle@reg-ofr.bayern.de📧
Fax: +49 921 / 604-1258 📠
URL: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Quelle: OJS 2021/S 045-112056 (2021-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Coburg — Abfallwirtschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV — Landkreis Coburg — Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg
1020-0452-2021/000225”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“— Übernahme und Transport des Grünguts von den 8 om Landkreis gestellten Annahmestellen
— Übernahme des Grünguts aus der Containersammlung,
— Stellen einer...”
Beschreibung der Beschaffung
— Übernahme und Transport des Grünguts von den 8 om Landkreis gestellten Annahmestellen
— Übernahme des Grünguts aus der Containersammlung,
— Stellen einer weiteren Annahmestelle (mindestens Sammelstelle oder Kompostierung) im Stadtgebiet Rödental und Annahme von Grüngut,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des an den Sammelplätzen anfallenden Sickerwassers,
— Mindestens einmal wöchentliche Kontrolle der Sammelplätze,
— Ordnungsgemäße Verwertung des Grünguts,
— Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 045-112056
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“ZV — Landkreis Coburg — Erfassung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Gebiet des Landkreises Coburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Panzer Kompost und Recycling GmbH
Postanschrift: Lange Äcker 4
Postort: Rödental-Blumenrod
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 9563309820 📠
Region: Coburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Dokumentation des Grundes des Verzichts der Bekanntgabe der Auftragssumme in der Bekanntmachung vergebene Aufträge:
Grundsätzlich sind die Auftragssummen in...”
Dokumentation des Grundes des Verzichts der Bekanntgabe der Auftragssumme in der Bekanntmachung vergebene Aufträge:
Grundsätzlich sind die Auftragssummen in der Bekanntmachung vergebener Aufträge (EU) bekanntzumachen. Dies jedoch nicht, wenn dies zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht der Kalkulationsgrundlagen der Bieter führen könnte.
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen nur eine geringe Menge an Einzelpreisen abgefragt wurde, könnten die Bieter, die am Verfahren teilgenommen hatten, die Kalkulation des bezuschlagten Bieters zurückzurechnen.
Auch eine Angabe des höchsten / tiefsten Angebotspreises eröffnet den Bieter die Möglichkeit die Kalkulationsgrundsätze der anderen Bieter zurückzurechnen.
Heißt letztendlich, dass es sich um Angaben über die Auftragsvergabe handelt, deren Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen eines öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.
Daher muss auf die Angabe der bezuschlagten Angebotssumme verzichtet werden.
Rechtsvorschrift:
Richtlinie 2014/24/EU, Art. 50 § 5 VgV — Wahrung der Vertraulichkeit.
Rundschreiben Kommunale Auftragsvergaben; Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten und Veröffentlichung von Auftragsdaten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter / Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter / Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter / Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.