Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV LRA - Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in landkreiseigenen Schulen
1020-0452-2021/000848”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Coburg vergibt im Zuge des Einbaus von dezentralen Lüftungsanlagen in landkreiseigenen Schulen die Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1 - 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Coburg vergibt im Zuge des Einbaus von dezentralen Lüftungsanlagen in landkreiseigenen Schulen die Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1 - 8 HOAI
Leistungsphase 1: 2 %
Leistungsphase 2: 9 %
Leistungsphase 3: 17 %
Leistungsphase 4: 0 %
Leistungsphase 5: 22 %
Leistungsphase 6: 7 %
Leistungsphase 7: 3 %
Leistungsphase 8: 35 %
Stufenweise Beauftragung
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Schwierigkeiten sowie spezifischen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Schwierigkeiten sowie spezifischen Lösungsvorschlägen
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation und zeitliche Abfolge der Projektvorbereitung bis einschließlich der Ausführungsvorbereitung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Termineinhaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz auf der Baustelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz für den Auftraggeber in der Planungsphase
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgesehene/r Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Gesamtprojektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Gesamtprojektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen anlagengruppenbezogenen bzw. stellvertretenden Projektleiter/in anhand der Darstellung...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen anlagengruppenbezogenen bzw. stellvertretenden Projektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation
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Preis (Gewichtung): 40,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-19 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung
Leistungsphase 1: 2 %
Leistungsphase 2: 9 %
Leistungsphase 3: 17 %
Leistungsphase 4: 0 %
Leistungsphase 5: 22 %
Leistungsphase 6: 7...”
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b769ccc85-189115bec8c9e3b5” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b769ccc85-189115bec8c9e3b5” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b769ccc85-189115bec8c9e3b5” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virusbehafteter und somit infektiöser Partikel die beim Atmen, Husten, Sprechen und...”
Beschleunigtes Verfahren
Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virusbehafteter und somit infektiöser Partikel die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber infektiösen Partikeln im Umkreis innerhalb von 1,5 m um eine infizierte Person herum erhöht.
Ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) kann daher grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen, sofern diese Anlagen sachgerecht unter Berücksichtigung aller Hygiene- und Sicherheitsaspekte eingesetzt werden.
Um die Virenlast schnellstmöglich auf diese Art und Weise zu reduzieren, ist die Leistung so schnell wie möglich zu beschaffen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-09
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
30.08.2021
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Landkreis Coburg - Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in landkreiseigenen Schulen
1020-0452-2021/000848” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Coburg vergibt im Zuge des Einbaus von dezentralen Lüftungsanlagen in landkreiseigenen Schulen die Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1 - 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Coburg vergibt im Zuge des Einbaus von dezentralen Lüftungsanlagen in landkreiseigenen Schulen die Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1 - 8 HOAI Leistungsphase 1: 2 % Leistungsphase 2: 9 % Leistungsphase 3: 17 % Leistungsphase 4: 0 % Leistungsphase 5: 22 % Leistungsphase 6: 7 % Leistungsphase 7: 3 % Leistungsphase 8: 35 % Stufenweise Beauftragung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 166-434966
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2021/S 187-487080 (2021-09-22)