Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV — Meeder — Kläranlage Kösfeld — Abbruch-, Ingenieur- und Baumeisterarbeiten
1020-0452-2021/000520”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung: Abbruch-, Ingenieur- und Baumeisterarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96484 Meeder
Beschreibung der Beschaffung:
“— Erdaushub ca. 6 300 m,
— Beton / Stahlbeton ca. 1 700 m,
— Betonstahl ca. 270 t,
— Stahl Spundwand ca. 2 700 m,
— Rückverankerung ca. 520...”
Beschreibung der Beschaffung
— Erdaushub ca. 6 300 m,
— Beton / Stahlbeton ca. 1 700 m,
— Betonstahl ca. 270 t,
— Stahl Spundwand ca. 2 700 m,
— Rückverankerung ca. 520 m.
Ver-Entsorgungsleitungen:
— Druckleitung PE DA 90 - DA 280 ca. 535 m,
— Druckleitung GG DA 429 ca. 120 m,
— Druckleitung PE DA 63 ca. 340 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17979ed86a9-795ab160b16e4dfe” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17979ed86a9-795ab160b16e4dfe.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17979ed86a9-795ab160b16e4dfe.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Coburg — Personal- und Organisationsamt — Zentrale Beschaffungsstelle
Steingasse 18
96450 Coburg Deutschland”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Personen zugelassen — auch keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.”
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können
(z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen “der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 25.06.21
Hinweis zur Abgabe eines Angebotes/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße „ALLER“ Unterlagen der Angebote/Teil- Nahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 9561-893155📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
Adresse des Käuferprofils: www.coburg.de/Vergabeseite🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Meeder - Kläranlage Kösfeld - Abbruch-, Ingenieur- und Baumeisterarbeiten
1020-0452-2021/000520”
Kurze Beschreibung: Abbruch-, Ingenieur- und Baumeisterarbeiten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3842185.15 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdaushub ca. 6.300 m3 Beton / Stahlbeton ca. 1.700 m3 Betonstahl ca. 270 to Stahl Spundwand ca. 2700 m2 Rückverankerung ca. 520 m Ver-Entsorgungsleitungen:...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdaushub ca. 6.300 m3 Beton / Stahlbeton ca. 1.700 m3 Betonstahl ca. 270 to Stahl Spundwand ca. 2700 m2 Rückverankerung ca. 520 m Ver-Entsorgungsleitungen: Druckleitung PE DA 90 - DA 280 ca. 535 m Druckleitung GG DA 429 ca. 120 m Druckleitung PE DA 63 ca. 340 m
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 107-278402
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: ZV - Meeder - Kläranlage Kösfeld - Abbruch-, Ingenieur- und Baumeisterarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Otto Heil GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Gründlein 1
Postort: Eltingshausen
Postleitzahl: 97714
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 9738/88-230 📠
Region: Bad Kissingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3842185.15 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 177-460376 (2021-09-08)