Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV – Regiomed-Kliniken GmbH – Einführung der digitalen Spracherkennung
1020-0452-2021/000236”
Produkte/Dienstleistungen: Spracherkennungssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung: Einführung der digitalen Spracherkennung.
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Lichtenfels🏙️
Ort der Leistung: Hildburghausen🏙️
Ort der Leistung: Sonneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regiomed Kliniken GmbH
Zentralverwaltung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus.
Die Digitale Spracherkennung muss eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus.
Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, Orbis, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten.
Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe/Befunde im Orbis befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird.
Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen:
1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und eingeordnet.
2. Akzente werden bei der Spracheingabe verstanden und erfasst.
3. Eingaben sind in die Patientenakte (Krankenhausakte) integrierbar.
4. Es können individuelle Sprachprofile erstellt werden.
5. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses möglich, freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge in der elektronischen Patientenakte abzulegen, und das möglichst zeit- und ortsunabhängig.
6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen navigieren.
Die Erfüllung der Kann-Kriterien ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
1. Automatisierte Verabeitung freigesprochener Texte mittels Natural Language Processing Ansätzen ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
2. Erfassung, Erkennung, Weiterverarbeitung und Auswerung analoger Dokumente in Papierform mittels automatischer Texterkennung ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
Es ist vorgesehen, die Einführung der Digitalen Spracherkennung zur bis Ende des dritten Quartals 2021 sukzessiv in allen klinischen Einrichtungen zu realisieren und durch die bis dahin geschaffene technische Infrastruktur die Auflösung der Schreibdienste in den Einrichtungen umgesetzt zu haben.
Ziel ist es, die digitale Spracherkennung bis zum 30.9.2021 vollständig umzusetzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Integration in das bestehende KIS
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Assessment, Konzept zur Einführungsstrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Preis (Gewichtung): 60,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Ein optionales Angebot für die Server-Hardware ist wünschenswert.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Regiomed-Kliniken GmbH,...”
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Regiomed-Kliniken GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177ecb5a985-e1c55b55c4ca360” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177ecb5a985-e1c55b55c4ca360” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177ecb5a985-e1c55b55c4ca360”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
— Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 22.3.2021.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 045-110085 (2021-03-01)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-01-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Kontaktperson: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 956189-3155📞
Fax: +49 956189-63155 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Juristische Person des privaten Rechts (GmbH, kommunal getragen)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung der digitalen Spracherkennung
Kurze Beschreibung:
“Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine...”
Kurze Beschreibung
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, Orbis, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten. Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe/Befunde im Orbis befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 555 425 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen:
1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen:
1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und eingeordnet.
2. Akzente werden bei der Spracheingabe verstanden und erfasst.
3. Eingaben sind in die Patientenakte (Krankenhausakte) integrierbar.
4. Es können individuelle Sprachprofile erstellt werden.
5. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses möglich, freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge in der elektronischen Patientenakte abzulegen, und das möglichst zeit- und ortsunabhängig.
6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen navigieren.
Die Erfüllung der Kann-Kriterien ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
1. Automatisierte Verabeitung freigesprochener Texte mittels Natural Language Processing Ansätzen ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
2. Erfassung, Erkennung, Weiterverarbeitung und Auswerung analoger Dokumente in Papierform mittels automatischer Texterkennung ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 60
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH durch.”
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen können nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer aus folgendem Grund erbracht werden: Fehlender Wettbewerb aus technischen Gründen
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Die grundlegenden Erläuterungen zu dem bereits laufenden Verfahren finden sich im Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung.
Begründung der Entscheidung des...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Die grundlegenden Erläuterungen zu dem bereits laufenden Verfahren finden sich im Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung.
Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben:
- Spracherkennung auf On-Premises System aus Gründen der Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit benötigt.
- Tiefe Integration der Sprachsteuerung in das im Klinikverbund einheitliche Krankenhausinformationssystem ORBIS bereits in den bayrischen Einrichtungen realisiert, getestet und etabliert.
- Ein standortübergreifender Mischbetrieb ist aus Gründen der Stabilität und des Bedienkonzeptes / Sprachwörterbücher für standortübergreifende Mitarbeiter nicht erstrebenswert.
- Nachdem zum Zeitpunkt des Auslaufens der Angebotsbindefrist keine KHZG-Förderzusagen für die thüringischen Einrichtungen vorlagen, konnte eine Vergabebekanntmachung / Beauftragung nur für die bayrischen Einrichtungen ausgelöst werden.
- Die digitale Spracherkennungssoftware hat alle Muss-Kriterien des KHZG zu erfüllen, insb.
-> muss sie die Eigenschaft besitzen einen Proxyserver zu unterstützen,
-> darf sie keine reine Tastaturemulation sein,
-> muss sie eine Tiefenintegration darstellen,
-> darf sie keine Daten an einen externen Clouddienstleister übermitteln,
-> darf es sich nicht um einen cloudbasierten Dienst handeln.
Die freiwillige ex-ante-Bekanntmachung soll u.a. dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dienen und nachweisen, dass im Zeitraum zwischen März 2021 und Januar 2023 keine neuen Anbieter am Markt verfügbar sind, die mit der eingesetzten Software sämtliche MUSS-Anforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 045-110085
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Einführung der Digitalen Spracherkennung
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-25 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 555 425 💰
“Mit Auftragsbekanntmachung (2021/S 045-110085) vom 01.03.2021 leitete die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH...”
Mit Auftragsbekanntmachung (2021/S 045-110085) vom 01.03.2021 leitete die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV ein. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gingen insgesamt zwei Teilnahmeanträge ein. Beide Bewerber wurden nach Prüfung der Eignung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung am 04.05.2022 lagen zwei Angebote vor. Ein Angebot musste wegen Nichterfüllung von zwingenden Anforderungen (A-Kriterien) aus dem Pflichtenheft von der Wertung ausgeschlossen werden.
Bei der Beschaffungsmaßnahme handelt es sich grundsätzlich um eine nach Krankenhauszukunftsgesetz i.V.m. Krankenhausfinanzierungsgesetz i.V.m. Krankenhausstrukturfondsverordnung und der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes geförderte Maßnahme.
Die REGIOMED-KlinikenGmbH ist der erste kommunale bundeslandübergreifende Klinikverbund in Oberfranken und Südthüringen. Entsprechend sind als Zuwendungsgeber der Freistaat Bayern für die bayerischen Einrichtungen des Klinikverbunds und der Freistaat Thüringen für die thüringischen Einrichtungen des Kllinikverbunds zu nennen.
Der Förderbescheid für die bayerischen Einrichtungen erreichte die REGIOMED-Kliniken GmbH im Oktober 2021, sodass die Teilleistung für die bayerischen Einrichtungen am 21.10.2021 bezuschlagt werden konnte. Der Auftragswert für diese Teilleistung belief sich auf 1.131.570,30 EUR (netto).
Der Förderbescheid für die thüringischen Einrichtungen erreichte die REGIOMED-Kliniken GmbH erst im Juni 2022. Die REGIOMED-Kliniken GmbH beabsichtigt trotz des längeren Zeitraums zwischen Auftragsbekanntmachung und Vergabeentscheidung den Zuschlag auf das ursprngliche Angebot des Bieters zu erteilen. Der Auftragswert für die Teilleistung der thüringischen Einrichtungen beläuft sich auf 423.854,95 EUR (netto).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Telefon: +49 361573321276📞
Fax: +49 361573321059 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 361573321276📞
Fax: +49 361573321059 📠
Quelle: OJS 2023/S 021-060298 (2023-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-18) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH (kommunal getragen)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Einführung der digitalen Spracherkennung
1020-0452-2021/000236”
Kurze Beschreibung: Einführung der digitalen Spracherkennung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 600 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: REGIOMED Kliniken GmbH
Zentralverwaltung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, ORBIS, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten. Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe / Befunde im ORBIS befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird. Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen: 1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und eingeordnet. 2. Akzente werden bei der Spracheingabe verstanden und erfasst. 3. Eingaben sind in die Patientenakte (Krankenhausakte) integrierbar. 4. Es können individuelle Sprachprofile erstellt werden. 5. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses möglich, freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge in der elektronischen Patientenakte abzulegen, und das möglichst zeit- und ortsunabhängig. 6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen navigieren. Die Erfüllung der Kann-Kriterien ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. 1. Automatisierte Verabeitung freigesprochener Texte mittels Natural Language Processing Ansätzen ist mit der Spracherkennungssoftware möglich 2. Erfassung, Erkennung, Weiterverarbeitung und Auswerung analoger Dokumente in Papierform mittels automatischer Texterkennung ist mit der Spracherkennungssoftware möglich Es ist vorgesehen, die Einführung der Digitalen Spracherkennung zur bis Ende des dritten Quartals 2021 sukzessiv in allen klinischen Einrichtungen zu realisieren und durch die bis dahin geschaffene technische Infrastruktur die Auflösung der Schreibdienste in den Einrichtungen umgesetzt zu haben. Ziel ist es, die digitale Spracherkennung bis zum 30.09.2021 vollständig umzusetzen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
REGIOMED-KLINIKEN GmbH,...”
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel: ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Einführung der digitalen Spracherkennung
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1509194.62 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 981/53-1277📞
Fax: +49 981/53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 079-239533 (2023-04-18)