ZV – Regiomed-Kliniken GmbH – Einführung der digitalen Spracherkennung

Regiomed-Kliniken GmbH (Sitz der Gesellschaft)

Einführung der digitalen Spracherkennung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-01 Auftragsbekanntmachung
2023-01-25 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2023-04-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spracherkennungssoftwarepaket
Referenznummer: 1020-0452-2021/000236
Kurze Beschreibung: Einführung der digitalen Spracherkennung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spracherkennungssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regiomed-Kliniken GmbH (Sitz der Gesellschaft)
Postanschrift: Neustadter Straße 61
Postleitzahl: 96515
Postort: Sonneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177ecb5a985-e1c55b55c4ca360 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-110085
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: Regiomed-Kliniken GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus.
Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, Orbis, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten.
Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe/Befunde im Orbis befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird.
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Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen:
1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und eingeordnet.
2. Akzente werden bei der Spracheingabe verstanden und erfasst.
3. Eingaben sind in die Patientenakte (Krankenhausakte) integrierbar.
4. Es können individuelle Sprachprofile erstellt werden.
5. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses möglich, freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge in der elektronischen Patientenakte abzulegen, und das möglichst zeit- und ortsunabhängig.
6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen navigieren.
Die Erfüllung der Kann-Kriterien ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
1. Automatisierte Verabeitung freigesprochener Texte mittels Natural Language Processing Ansätzen ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
2. Erfassung, Erkennung, Weiterverarbeitung und Auswerung analoger Dokumente in Papierform mittels automatischer Texterkennung ist mit der Spracherkennungssoftware möglich
Es ist vorgesehen, die Einführung der Digitalen Spracherkennung zur bis Ende des dritten Quartals 2021 sukzessiv in allen klinischen Einrichtungen zu realisieren und durch die bis dahin geschaffene technische Infrastruktur die Auflösung der Schreibdienste in den Einrichtungen umgesetzt zu haben.
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Ziel ist es, die digitale Spracherkennung bis zum 30.9.2021 vollständig umzusetzen.
Beschreibung der Optionen: Ein optionales Angebot für die Server-Hardware ist wünschenswert.
Zusätzliche Informationen:
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Regiomed-Kliniken GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
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Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regiomed Kliniken GmbH
Zentralverwaltung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Integration in das bestehende KIS
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Assessment, Konzept zur Einführungsstrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Preis (Gewichtung): 60,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177ecb5a985-e1c55b55c4ca360 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
— Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 22.3.2021.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
Quelle: OJS 2021/S 045-110085 (2021-03-01)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, Orbis, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten. Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe/Befunde im Orbis befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 555 425 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Kontakt
Telefon: +49 956189-3155 📞
Fax: +49 956189-63155 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 021-060298
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-110085
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH durch.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH durch.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
15
5
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-25 📅
Name: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 555 425 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des privaten Rechts (GmbH, kommunal getragen)
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Auftragsbekanntmachung (2021/S 045-110085) vom 01.03.2021 leitete die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg im Auftrag der REGIOMED-Kliniken GmbH ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV ein. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gingen insgesamt zwei Teilnahmeanträge ein. Beide Bewerber wurden nach Prüfung der Eignung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung am 04.05.2022 lagen zwei Angebote vor. Ein Angebot musste wegen Nichterfüllung von zwingenden Anforderungen (A-Kriterien) aus dem Pflichtenheft von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Bei der Beschaffungsmaßnahme handelt es sich grundsätzlich um eine nach Krankenhauszukunftsgesetz i.V.m. Krankenhausfinanzierungsgesetz i.V.m. Krankenhausstrukturfondsverordnung und der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes geförderte Maßnahme.
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Die REGIOMED-KlinikenGmbH ist der erste kommunale bundeslandübergreifende Klinikverbund in Oberfranken und Südthüringen. Entsprechend sind als Zuwendungsgeber der Freistaat Bayern für die bayerischen Einrichtungen des Klinikverbunds und der Freistaat Thüringen für die thüringischen Einrichtungen des Kllinikverbunds zu nennen.
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Der Förderbescheid für die bayerischen Einrichtungen erreichte die REGIOMED-Kliniken GmbH im Oktober 2021, sodass die Teilleistung für die bayerischen Einrichtungen am 21.10.2021 bezuschlagt werden konnte. Der Auftragswert für diese Teilleistung belief sich auf 1.131.570,30 EUR (netto).
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Der Förderbescheid für die thüringischen Einrichtungen erreichte die REGIOMED-Kliniken GmbH erst im Juni 2022. Die REGIOMED-Kliniken GmbH beabsichtigt trotz des längeren Zeitraums zwischen Auftragsbekanntmachung und Vergabeentscheidung den Zuschlag auf das ursprngliche Angebot des Bieters zu erteilen. Der Auftragswert für die Teilleistung der thüringischen Einrichtungen beläuft sich auf 423.854,95 EUR (netto).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Telefon: +49 361573321276 📞
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Quelle: OJS 2023/S 021-060298 (2023-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Einführung der digitalen Spracherkennung
Gesamtwert des Auftrags: 1 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-239533
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist der Übergang von manuellen Tastatureingaben hin zu digitaler Spracherkennung im gesamten Krankenhaus. Die Digitale Spracherkennung muss eine Anbindung an das KIS, ORBIS, sicherstellen, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Patienten zu gewährleisten. Es soll wie bisher die Möglichkeit bestehen, in die Arztbriefe / Befunde im ORBIS befindliche parametrisierte Dokumentationen zu Diagnosen, Funktionsdiagnostik, Befunden etc. zu übernehmen. Dabei ist es ausreichend wenn auf Art, Umfang und Zielort der Datenübernahme in der digitalen Spracherkennung hingewiesen wird. Die digitale Spracherkennungssoftware soll alle Muss-Kriterien des KHZG erfüllen: 1. Bei der Spracheingabe und -erfassung wird der Kontext verstanden und eingeordnet. 2. Akzente werden bei der Spracheingabe verstanden und erfasst. 3. Eingaben sind in die Patientenakte (Krankenhausakte) integrierbar. 4. Es können individuelle Sprachprofile erstellt werden. 5. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses möglich, freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge in der elektronischen Patientenakte abzulegen, und das möglichst zeit- und ortsunabhängig. 6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen navigieren. Die Erfüllung der Kann-Kriterien ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. 1. Automatisierte Verabeitung freigesprochener Texte mittels Natural Language Processing Ansätzen ist mit der Spracherkennungssoftware möglich 2. Erfassung, Erkennung, Weiterverarbeitung und Auswerung analoger Dokumente in Papierform mittels automatischer Texterkennung ist mit der Spracherkennungssoftware möglich Es ist vorgesehen, die Einführung der Digitalen Spracherkennung zur bis Ende des dritten Quartals 2021 sukzessiv in allen klinischen Einrichtungen zu realisieren und durch die bis dahin geschaffene technische Infrastruktur die Auflösung der Schreibdienste in den Einrichtungen umgesetzt zu haben. Ziel ist es, die digitale Spracherkennung bis zum 30.09.2021 vollständig umzusetzen.
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Zusätzliche Informationen:
REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: REGIOMED Kliniken GmbH

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-18 📅
Gesamtwert des Auftrags: 1509194.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH (kommunal getragen)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 981/53-1277 📞
Fax: +49 981/53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 079-239533 (2023-04-18)