Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens /ihrer Unternehmen zu machen.
— Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, davon Umsatz aus reiner Eigenleistung des Bieters ohne Nachunternehmer Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschadens-Versicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung einessolchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8. Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend),
9. Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
Ein Referenznachweis von mindestens 5 existierenden Fahrzeugen ist vom Auftragnehmer zu liefern. Dabei ist die Referenzliste mit den entsprechenden Ansprechpartnern der Kunden zu versehen.
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw. Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
— Übersichtszeichnung,
— Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
— Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
— Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
— Bremsberechnung,
— Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges.
Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklen-burg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).