Zweiwege-Bagger mit Zweischalengreifer (schmal & breit), Saugbaggeranbau & Schwelllenwechsler

Rostocker Straßenbahn AG

Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer, jeweils in schmaler & breiter Ausführung, Saugbaggeranbau und Schwellenwechsler. Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer, jeweils in schmaler & breiter Ausführung, Saugbaggeranbau und Schwellenwechsler. Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostocker Straßenbahn AG
Postanschrift: Hamburger Str. 115
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsag-online.de 🌏
E-Mail: i.plate@rsag-online.de 📧
Telefon: +49 381 / 802-1262 📞
Fax: +49 381 / 802-2000 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E55253959 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-248430
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer jeweils in schmaler & breiter Ausführung, Schienenfahreinrichtung der Kategorie 9C gemäß EN 15746-1, Saugbaggeranbau schwenkbar für Einmannbetrieb geeignet Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022 Das Zweiwege-Fahrzeug ist an das Schienennetz der Rostocker Straßenbahn AG anzupassen, wesentliche Kennwerte sind:
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— Spurweite 1 435 mm,
— minimaler Kurvenradius von 18 m,
— maximale Gleisüberhöhung von 165 mm,
— Profil der Bahnsteige für Straba-Niederflurfahrzeuge,
— Bahnsteighöhe 240 mm über SO,
— Bahnsteigkante 1 200 mm von Gleismitte,
— minimale Höhe Schiene/Fahrdraht 3,90 m Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).
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Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten),
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensstandort, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung,
3. Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen werden und die Wirksamkeit unternehmenseigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt,
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO,
5. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens /ihrer Unternehmen zu machen.
— Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
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— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, davon Umsatz aus reiner Eigenleistung des Bieters ohne Nachunternehmer Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
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— Nachweis über Sach- und Vermögensschadens-Versicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung einessolchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8. Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend),
9. Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
Ein Referenznachweis von mindestens 5 existierenden Fahrzeugen ist vom Auftragnehmer zu liefern. Dabei ist die Referenzliste mit den entsprechenden Ansprechpartnern der Kunden zu versehen.
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
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Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw. Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
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Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
— Übersichtszeichnung,
— Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
— Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
— Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
— Bremsberechnung,
— Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges.
Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklen-burg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
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Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw. Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
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Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
— Übersichtszeichnung,
— Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
— Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
— Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
— Bremsberechnung,
— Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die RSAG beabsichtigt, min. 2 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 9.6.2021).
Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und – wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Zufallsprinzip.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE803
Kontakt
Kontaktperson: Rostocker Straßenbahn AG, Abteilung Finanzen und Controlling, z. H. Ines Plate, Hamburger Straße 115, 19069 Rostock
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E55253959 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 ff. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden.
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Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 094-248430 (2021-05-12)