Beschreibung der Beschaffung
— ca. 43 600 m Grobreinigung Bodenflächen Beton bzw. mit Beschichtung,
— ca. 35 600 m Vorreinigung Bodenflächen Estrich bzw. Fliesen bzw. mit Beschichtung,
— ca. 12 900 m Schlussreinigung Bodenflächen PVC bzw. mit Beschichtung,
— ca. 2 700 m Schlussreinigung Bodenflächen Betonwerkstein bzw. Fliesen,
— ca. 30 000 m Schlussreinigung Wandflächen (Vliestapete bzw. Anstrich),
— ca. 8 300 m Schlussreinigung Wandflächen (Fliesen, Holz, Blech. Kunststoff),
— ca. 740 St. Schlussreinigung Innentüren,
— ca. 360 m Schlussreinigung Glastrennwände bzw. Innentüren verglast,
— ca. 14 500 m Schlussreinigung Deckenflächen (Anstrich, Mineralfaser. Metall),
— ca. 2 800 m Schlussreinigung Einbaumöbel (HPL-Beschichtung bzw. Blech),
— ca. 2 650 m Schlussreinigung Fensterflächen einschl. Türen aus Glas,
— ca. 1 350 m Schlussreinigung Fassadenflächen einschl. Türen aus Glas,
— ca. 5 300 m Schlussreinigung Fassadenflächen Blech,
— ca. 580 m Schlussreinigung Attikableche,
— ca. 200 m Schlussreinigung Lüftungstürme Blech.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
— Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung; diese wird Ihnen vorauss. bis zum 9.7.2021 zugehen,
— Ausführungsende: innerhalb von 328 Werktagen nach Ausführungsbeginn.
Einzelfristen:
— Grobreinigung 1: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 26.7.2021-6.8.2021 innerhalb von 11 Werktagen,
— Grobreinigung 2: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 13.9.2021-24.9.2021 innerhalb von 11 Werktagen,
— Fassadenreinigung 1: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 11.10.2021-29.10.2021 innerhalb von 17 Werktagen,
— Fassadenreinigung 2: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 15.11.2021-3.12.2021 innerhalb von 17 Werktagen,
— Vorreinigung 1: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 10.1.2022-28.1.2022 innerhalb von 17 Werktagen,
— Vorreinigung 2: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 2.5.2022-20.5.2022 innerhalb von 17 Werktagen,
— Schlussreinigung: Ebene -2 bis Ebene 3 vorauss. 11.7.2022-19.8.2022 innerhalb von 35 Werktagen,
— Fertigstellung der gesamten Reinigungsarbeiten: innerhalb 328 Werktagen nach oben genanntem Ausführungsbeginn bis vorauss. 19.8.2022
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG):
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über
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