Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand
a) der Umsatzangaben,
b) der Angaben zum Personaleinsatz,
c) der Anzahl der hergestellten Zytostatika,
d) der Anzahl der belieferten Krankenhausapotheken wie folgt bewerten:
1. Auswahlkriterien:
a) Umsatzangaben:
— Leistungsspezifischer Umsatz (Herstellung von Zytostatika) von durchschnittlich mindestens 2 Mio. EUR ohne USt. pro Jahr = 1 Punkt,
— Leistungsspezifischer Umsatz (Herstellung von Zytostatika) von durchschnittlich mindestens 4 Mio. EUR ohne USt. pro Jahr = 5 Punkte,
— Leistungsspezifischer Umsatz (Herstellung von Zytostatika) von durchschnittlich mindestens 8 Mio. EUR ohne USt. pro Jahr = 10 Punkte.
b) Angaben zum Personaleinsatz:
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Zahl an erfahrenen und gut ausgebildeten Personen verfügt, die eine reibungslose Auftragsdurchführung erwarten lassen. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
— Anzahl der eigenen Beschäftigten (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten, Fahrer),
— Anzahl der Personen, die regulär im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten, Fahrer),
— Anzahl der Personen, die im Ausnahmefall (z. B. Krankheit, Lieferausfall, Betriebsschließung, etc.) im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten, Fahrer),
— Berufsausbildung und Qualifikation der Apotheker und PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten,
— Persönliche Erfahrung der Apotheker und PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten im Bereich Herstellung von Zytostatika.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 30 Punkte: Angaben lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten, 24 Punkte: Angaben lassen eine sehr gute Leistungserbringung erwarten, 18 Punkte: Angaben lassen eine gute Leistungserbringung erwarten, 12 Punkte: Angaben lassen eine mit Mängeln behaftete Leistungserbringung erwarten, 6 Punkte: Angaben lassen eine in weiten Teilen mit Mängeln behaftete Leistungserbringung erwarten, 0 Punkte: Angaben lassen eine ungenügende Leistungserbringung erwarten.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, die ausgeschriebenen Leistungen regulär und im Ausnahmefall ordnungsgemäß durchzuführen.
d) Anzahl der hergestellten Zytostatika
— Herstellung von mindestens 1 500 Zytostatika pro Jahr = 1 Punkt,
— Herstellung von mindestens 5 000 Zytostatika pro Jahr = 5 Punkte,
— Herstellung von mindestens 10 000 Zytostatika pro Jahr = 10 Punkte.
e) Anzahl der belieferten Krankenhäuser an anderen Standorten
— Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für durchschnittlich mindestens ein Krankenhaus pro Jahr = 1 Punkt,
— Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für durchschnittlich zwei bis vier Krankenhäuser pro Jahr = 5 Punkte,
— Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für durchschnittlich mindestens 5 Krankenhäuser pro Jahr = 10 Punkte.
2. Gesamtpunktzahl und Ranking
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften können somit eine Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erhalten. Bei gleicher Punktzahl gilt die höhere Punktzahl bei den Angaben zum Personaleinsatz bei der Bestimmung des Ranges.