Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
a) Anzahl Beschäftigte:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte:
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 5 Punkte,
- mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftige: 15 Punkte,
- mehr als 4 Vollzeitbeschäftige: 30 Punkte.
b) Anteil der Architekten und Ingeieure an der Anzahl der Gesamtbeschäftigten:
Das jährliche Mittel des prozentualen Anteils der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) beschäftigten Architekten und Ingenieure (Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO):
- Anteil <70 %: 5 Punkte,
- Anteil >=70 %: 20 Punkte.
2) Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
2.1) Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III:
a) Gebäudetyp:
- Umbau / Modernisierung sonstiges Gebäude: 25 Punkte,
- Umbau / Modernisierung Bildungs- oder Verwaltungsbau: 75 Punkte.
b) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
- kleiner 1,0 Mio. €: 10 Punkte,
- ab 1,0 Mio. € und kleiner bis 3,0 Mio. €: 25 Punkte,
- ab 3,0 Mio. €: 50 Punkte.
c) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
d) Jahr der Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2016 bzw. noch nicht in Betrieb: 5 Punkte,
- ab 01.01.2017: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III (Es darf sich auch um das Referenzobjekt 1 handeln):
a) Energieeffizienz:
- Modernisierungsmaßnahme: 25 Punkte,
- Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Fassadensanierung: 50 Punkte,
- Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Fassadensanierung und Fassadenbegrünung: 75 Punkte.
b) - d): siehe 2.1.) b) - d).
2.3) Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung (Es darf sich auch um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln):
a) Wettbewerbserfolg / Auszeichnung:
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren ohne Gestaltungsteil: 15 Punkte,
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren mit Gestaltungsteil (z.B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 45 Punkte,
- Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis/Anerkennung): 60 Punkte,
- Auszeichnung eines realisierten Projekts ( Auszeichung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund deutscher Architekten oder vergleichbareswie zum Beispiel Hugo-Häring-Preis: 60 Punkte.
.
Erreichbare Maximalpunktzahl: 550 Punkte
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.