“Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 4 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikation der Vergabeplattform...”
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 4 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 238-684022 (2022-12-06)