054 22 282_G Generalplaner für die Erbringung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist

Gemeinde Weilerswist

Gegenstand der Ausschreibung ist die Suche eines Generalplaners für die Erbringung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Suche eines Generalplaners für die Erbringung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weilerswist
Postanschrift: Bonner Straße 29
Postleitzahl: 53919
Postort: Weilerswist
Kontakt
Internetadresse: http://www.kopart.de 🌏
E-Mail: padberg@kommunalagentur.nrw 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63249273 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E63249273 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Datum des Beginns: 2023-03-21 📅
Datum des Endes: 2025-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-700011
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen

“Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten, ist eine Haftung der öffentlichen Auftraggeberin ausgeschlossen, sofern dies rechtlich...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 243-700011 (2022-12-12)