054 22 282_G Generalplaner für die Erbringung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist

Gemeinde Weilerswist

Gegenstand der Ausschreibung ist die Suche eines Generalplaners für die Erbringung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Suche eines Generalplaners für die Erbringung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weilerswist
Postanschrift: Bonner Straße 29
Postleitzahl: 53919
Postort: Weilerswist
Kontakt
Internetadresse: http://www.kopart.de 🌏
E-Mail: padberg@kommunalagentur.nrw 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63249273 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E63249273 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Datum des Beginns: 2023-03-21 📅
Datum des Endes: 2025-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-700011
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten, ist eine Haftung der öffentlichen Auftraggeberin ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach ihrer Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilerswist

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
 Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist  Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung  Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet  Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
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 Erklärung darüber, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist  Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung  Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Gebäuden des Publikumsverkehrs in den letzten 5 Jahren.
Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz o den Neubau eines für den Publikumsverkehr bestimmten Gebäudes o die Durchführung der Bauleitung im Referenzprojekt o Die Erbringung von Generalplanungsleistungen umfassen.
Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeiter verfügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Eignungsprüfung erfolgt abgestuft. Zunächst wird geprüft, ob ein Bewerber die unter 2.1.1. genannten Mindestanforderungen erfüllt. Wenn mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, werden die drei Bewerber, welche die höchste Punktzahl nach den nachfolgenden Kriterien erreichen, aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
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Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert,
wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber, die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden, dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat. Jeder Bewerber hat mindestens drei Referenzen nach Ziffer 2.1. dieser Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Die Anzahl der vorlegbaren Referenzen ist nicht begrenzt. Soweit der Bewerber nur die erforderlichen Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, einreicht, erhält er in diesem Kriterium einen Punkt.
Ansonsten werden die Punktzahlen zunächst je Referenz ermittelt. Danach werden die Punktzahlen der besten drei Referenzen des Bewerbers im jeweiligen Unterkriterium addiert und danach durch drei dividiert. Anhand der sich daraus ergebenden Durchschnittspunktzahl wird die Gewichtung der Teilnahmeanträge im jeweiligen Unterkriterium vorgenommen. Die vom jeweiligen Bewerber erreichten Punkte werden mit dem oben angegebenen Faktor multipliziert. Danach werden die gewichteten Punktzahlen der einzelnen Unterkriterien addiert.
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Bei Punktgleichheit erhält der Teilnahmeantrag mit der höheren Punktzahl im Kriterium „Referenzen“ den Vorzug.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-01-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63249273 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten, ist eine Haftung der öffentlichen Auftraggeberin ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat.
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Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach ihrer Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 243-700011 (2022-12-12)