Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb/Interessenbekundung! Bitte reichen Sie mit Ihren Teilnahmeanträgen noch keine Preise oder Konzepte ein, da ansonsten Ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.
Mit Ablauf des bestehenden Vertrages ist beabsichtigt, die Leistung gemäß den vorliegenden Leistungsanforderungen aus dem Abschlussbericht der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) neu zu vergeben. Die zu vergebende Leistung soll dabei - nach wie vor - der Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Bereich der Stadt Pinneberg durch Präventionsarbeit sowie der Verringerung der in Obdachlosenunterkünften (städtischen Einrichtungen) der Stadt Pinneberg untergebrachten Haushalte / Personen dienen.
Bislang wurde diese Aufgabenstellung wie folgt erfüllt:
Der Träger hat sich im Rahmen eines Kooperationsvertrages verpflichtet, Präventions- und Betreuungsarbeit, verschiedene Serviceleistungen und die Betreuung in den städtischen Einrichtungen für wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen z. B. bei hohen Mietrückständen oder anhängigen Räumungsklagen anzubieten.
Die Stadt Pinneberg ist ein Mittelzentrum mit rund 43.000 Einwohnern*innen in der Metropolregion Hamburg. Die Stadt Hamburg ist nur wenige Kilometer entfernt und mit dem Auto oder der S-Bahn in kürzester zeit erreichbar.
In den letzten 3 Jahren hat sich die Zahl der obdachlosen im Stadtgebiet Pinneberg wie folgt entwickelt:
31.12.2020: 311 Haushalte (464 obdachlose Personen davon 152 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
31.12.2021: 160 Haushalte (385 obdachlose Personen davon 132 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
31.05.2022: 188 Haushalte (433 obdachlose Personen davon 145 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
Für die nächsten Jahre wird damit gerechnet, dass sich die Zahl der wohnungslosen und ggf. hilfebedürftigen Haushalte weiterhin nach oben entwickeln wird, insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krise.
Für die Unterbringung der Obdachlosen werden ca. 120 Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet Pinneberg vorgehalten. Die Stadt Pinneberg ist bemüht eine dezentrale Unterbringung in angemieteten und städtischen Wohnungen zu gewährleisten. Es gibt z.Zt. lediglich 1 größeres Objekt mit einer Belegung mit bis zu 72 Personen sowie einige Unterkünfte (Wohnungen) mit einer Belegung bis zu 12 Personen. Hierbei kann die Anzahl der Haushalte variieren.
Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Betreuung- und Präventionsarbeit bei in städtischen Einrichtungen untergebrachten Obdachlosen bzw. bei von Obdachlosigkeit bedrohten Personen aus dem Stadtgebiet Pinneberg an einen geeigneten Anbieter zu einem Festpreis von bis zu 300.000 Euro pro Leistungsjahr zu vergeben. Das Angebot braucht den Festpreis nicht auszuschöpfen, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen. Der Preis ist kein Bewertungskriterium. Insoweit findet ein reiner Qualitätswettbewerb statt, innerhalb dessen die Anbieter angeben, inwieweit sie die unten aufgeführten Leistungen zu dem benannten Festpreis erbringen werden und der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (= qualitativ, gemessen an den Wertungskriterien beste Angebot) wird den Zuschlag erhalten.
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung des anliegenden Abschlussberichts der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS). In diesem Zusammenhang ist durch die Bieter daher zusammen mit dem Angebot insbesondere detailliert dazulegen, wie die Leistungsanforderungen (1 bis 4) aus dem o.g. Bericht umgesetzt werden sollen.
1. Leistungen im Bereich Prävention von Wohnungslosigkeit
2. Leistungen im Bereich Betreuung / Beratung untergebrachter Haushalten nach LVwG
3. Leistungen im Bereich wohnbegleitender Hilfen
4. Leistungen im Bereich dauerhafte Wohnungsversorgung Versorgung mit Wohnraum
Der Abschlussbericht der GISS gehört zu den verbindlichen Vergabeunterlagen.
Weiterhin müssen folgende Mindestkriterien im Angebot berücksichtigt werden:
- Der Leistungserbringer wird an mindestens einem Standort im Innenstadtgebiet der Stadt Pinneberg eine Beratungsstelle vorhalten (Karte beigefügt)
- Die übertragene Aufgabe wird durch angemessen qualifiziertes Personal des Leistungserbringers erbracht. Der Leistungserbringer stellt die Qualität der Leistung durch geeignete maßnahmen sicher (z.B. Fortbildungen der Mitarbeiter*innen, Berichtwesen, Controlling)
- Der Leistungserbringer ist bereit durch aufsuchende Hilfe bei den Betroffenen sowohl von Wohnungsverlust bedrohten Perseonen als auch in den städtischen Einrichtungen untergebrachten Personen Kontakt aufzunehmen und Beratungen, Betreuung und unterstützende Tätigkeiten vor Ort (z. B. Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen) durchzuführen
- durch den Leistungserbringer findet eine Vermittlung zwischen Hilfebedürftigen und Behörden oder anderen sozialen Einrichtungen und Dritten statt
- Hilfe bei der Wohnungssuche mit entsprechender Bescheinigung zur Vorlage bei der Stadt Pinneberg
- mindestens an 2 Tagen der Woche ist eine offene Sprechstunde für mindestens jeweils 2 Stunden vorzusehen
- spezielle fremdsprachliche Sprechstunden müssen vorgehalten werden
- eine telefonische Erreichbarkeit für die Stadt Pinneberg ist von Mo.-Fr. von 08:00 -16:00 Uhr zu gewährleisten
- mindestens vierteljährliche Besprechungen mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadt Pinneberg
Soweit Angebote eines oder mehrere der vorstehenden Mindestkriterien nicht erfüllt, wird dieses Angebot ausgeschlossen.