Die BWI erwägt, Rahmenverträge für Lizenzbezug, Pflege- & Supportleistung und produktnahe Dienstleistungen für Virenschutz auf PCs, Servern, Sharepoint, NAS und Virtuellen Cloudsystemen im Wege des VmTw nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren abgeschlossen. Das Los 1 umfasst die Lizensierung als Subscription für Symantec Endpoint Protection, Symantec Insight for Private Cloud - SIPC, Symantec SharePoint Security sowie Symantec Protection Engine - NAS und zusätzlich Prime Support Symantec TAM (in Bezug auf Symantec Endpoint Protection und Symantec Insight for Private Cloud). Das Los 2 umfasst Lizenzen NIWIS - NSEPM sowie die Pflege- und Supportleistung für neue und bestehende Lizenzen. Für jedes der beiden Lose soll jeweils ein Rahmenvertrag mit einem Partner vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Antivirensoftwarepaket
Menge oder Umfang:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag.Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Antivirensoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de📧
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufträge für die Lose 1 und 2 auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufträge für die Lose 1 und 2 auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI erwägt, Rahmenverträge für Lizenzbezug, Pflege- & Supportleistung und produktnahe Dienstleistungen für Virenschutz auf PCs, Servern, Sharepoint, NAS und Virtuellen Cloudsystemen im Wege des VmTw nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren abgeschlossen. Das Los 1 umfasst die Lizensierung als Subscription für Symantec Endpoint Protection, Symantec Insight for Private Cloud - SIPC, Symantec SharePoint Security sowie Symantec Protection Engine - NAS und zusätzlich Prime Support Symantec TAM (in Bezug auf Symantec Endpoint Protection und Symantec Insight for Private Cloud). Das Los 2 umfasst Lizenzen NIWIS - NSEPM sowie die Pflege- und Supportleistung für neue und bestehende Lizenzen.
Die BWI erwägt, Rahmenverträge für Lizenzbezug, Pflege- & Supportleistung und produktnahe Dienstleistungen für Virenschutz auf PCs, Servern, Sharepoint, NAS und Virtuellen Cloudsystemen im Wege des VmTw nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren abgeschlossen. Das Los 1 umfasst die Lizensierung als Subscription für Symantec Endpoint Protection, Symantec Insight for Private Cloud - SIPC, Symantec SharePoint Security sowie Symantec Protection Engine - NAS und zusätzlich Prime Support Symantec TAM (in Bezug auf Symantec Endpoint Protection und Symantec Insight for Private Cloud). Das Los 2 umfasst Lizenzen NIWIS - NSEPM sowie die Pflege- und Supportleistung für neue und bestehende Lizenzen.
Für jedes der beiden Lose soll jeweils ein Rahmenvertrag mit einem Partner vergeben werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Leistungen für Symantec Endpoint Protection (SEP)
Kurze Beschreibung:
Lizenzen für Symantec Endpoint Protection als Subscription
Lizenzen für Symantec Insight for Private Cloud - SIPC als Subscription
Lizenzen für Symantec SharePoint Security als Subscription
Lizenzen für Symantec Protection Engine - NAS als Subscription
Prime Support Symantec TAM als Dienstleistung
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: NIWIS Eventmonitor - NSEPM
Kurze Beschreibung:
NIWIS Eventmonitor (NSEPM) des Hersteller NIWIS: Lizenzbezug für neue Lizenzen sowie Pflege- & Supportleistungen für bestehende Lizenzen:
Lizenzen NIWIS - NSEPM
Pflegeleistung für NIWIS - NSEPM neue und bestehende Lizenzen
Menge oder Umfang:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag.
Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Beschreibung der Optionen:
Dieser Rahmenvertrag soll mit dem 01.01.2023 in Kraft treten und soll zum
31.12.2026 enden ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch eine bis zum Ablauf des dritten Monates vor dem Ende seiner Grundlaufzeit abzugebende einseitige Erklärung max. 3 (drei) Mal schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeiträume"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und den Optionszeiträumen.
31.12.2026 enden ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch eine bis zum Ablauf des dritten Monates vor dem Ende seiner Grundlaufzeit abzugebende einseitige Erklärung max. 3 (drei) Mal schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeiträume"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und den Optionszeiträumen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 1455-JR-Malwareprotection Client und Server
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BWI GmbH, Auf dem Steinbüchel 22, 53340 Meckenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Rahmenvertrag
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Referenz Zusätzliche Informationen
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufträge für die Lose 1 und 2 auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.