Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausschlussgründe nach §48 Abs 4 und 5 VgV. Fachliche Eignung, Erfahrung und Leistungsfähigkeit für die Leistungen nach II.1.4 und II.2.4. Zum Nachweis der fachlichen Eignung, Erfahrung und Leistungsfähigkeit ist vom Bewerber/Bieter ein Bewerberbogen auszufüllen.
Siehe hierzu auch beiliegende "Bewertungsmatrix".
Punkt 4.2.2 im Bewerberbogen: Spezifischer Jahresumsatz 2019, 2020 und 2021
5 Punkte = "spezifischer" Jahresumsatz (ø / Jahr) netto >= 100.000€
4 Punkte = "spezifischer" Jahresumsatz (ø / Jahr) netto >= 79.000€
3 Punkte = "spezifischer" Jahresumsatz (ø / Jahr) netto >= 59.000€
2 Punkte = "spezifischer" Jahresumsatz (ø / Jahr) netto >= 38.000€
1 Punkt = "spezifischer" Jahresumsatz (ø / Jahr) netto >= 18.000€
Punkt 4.3.1 im Bewerberbogen: Je Bewerbung können bis zu drei Referenzen vorgelegt werden. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein. Die Referenzen werden nach Kriterien bewertet. Es gibt je 7 Wertungskriterien. Die Kriterien sind folgende:
1. Planen und Bauen von TGA-Installationen im laufenden Betrieb
2. Planen und Bauen von TGA-Installationen für Mittelspannungsschaltanlagen im Bereich Gesundheitswesen
3. Projektabwicklung mit öffentlichem Auftraggeber / Auftragswesen
4. Durchführung von Projekten mit Gesamt-Baukosten KG400 > 5.000.000 €
5. Projektabwicklung mit komplexer Schadstoff- und Altlastenentsorgung
6. Planen und Bauen von technischer Ausrüstung in Honorarzone III
7. Bearbeitung der LPH 1 bis LPH 9 nach HOAI
Bei der Bewertung der Referenzen wird ein Punktesystem angewendet. Für einzelne Kriterien wird eine Punktezuordnung von 1 oder 0 angewendet:
- 1 Punkt, Kriterium erfüllt
- 0 Punkte, Kriterium nicht erfüllt, oder Angebot enthält zu wenige wertungsfähige Aussagen
Das bedeutet jede der drei Referenzen kann eine Maximalpunktzahl von 7 erreichen. Aus drei bewerteten Referenzen ergibt sich ein erzielbarer Maximalwert von 21 Punkten, der einem Erfüllungsgrad von 100% entspricht. Der erreichte Erfüllungsgrad wird für jeden Bewerber mit dem Faktor 5 multipliziert und auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet. Somit ergibt sich für die Bewertung des Eignungskriteriums Referenzen ein Ergebniswert zwischen 5 und 0 Punkten.
Punkt 4.3.2 im Bewerberbogen: Anzahl Mitarbeiter mit geforderter Qualifikation/Berufserfahrung
- Projektleiter/stellv. (Dipl. Ing. oder Master ): maximale mittlere Punktzahl = 5
- TGA-Planer (Bachelor oder höher): maximale mittlere Punktzahl = 5
- Bauleiter TGA (Bachelor oder höher): maximale mittlere Punktzahl = 5
5 Punkte = Berufserfahrung >= 15 Jahre; bis 1 Punkt = Berufserfahrung < 3 Jahre
Punkt 4.3.5 im Bewerberbogen: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 2019, 2020 und 2021
5 Punkte = ø Beschäftigtenzahl, einschl. Führungskräfte >= 10; bis 1 Punkt = ø Beschäftigtenzahl, einschl. Führungskräfte < 3
Gewichtungen: Die vier Eignungskriterien werden wie folgt gewichtet.
- spezifischer Jahresumsatz (Bewerberbogen Punkt 4.2.2): 25%
- Referenzen (Bewerberbogen Punkt 4.3.1): 40%
- Fachkräfte (Bewerberbogen Punkt 4.3.2): 25%
- Beschäftigtenzahl (Bewerberbogen Punkt 4.3.5): 10%
Die verschiedenen Eignungskriterien werden auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet. Die Ermittlung des Punktewertes erfolgt nach den zuvor beschriebenen Vorgaben. Die Bewertungen sind stets ganzzahlig, bzw. werden auf eine ganzzahlige Zahl gerundet. Anschließend werden die Bewertungen mit den dazugehörigen Gewichtungen und 100 multipliziert, um eine ganzzahlige Bewertungszahl pro Bewerber zu erhalten (z.B. 5 x 25% x 100 = 125 Punkte). Es ist eine Gesamtpunktezahl von max. 500 Punkten erreichbar. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 250 Punkten, so wird die Auswahl unter diesen Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).